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Last modified 27.09.2023

Terms of Use & Conditions

Terms of use & Terms and conditions

Standard contract for terms of use and general terms and conditions (GTC) for design in subscription model, design services, products, seminars, workshops, and project orders‍

Standard contract for terms of use and general terms and conditions (GTC) for design in subscription model, design services, products, seminars, workshops, and project orders‍

Dieser Vertrag besteht zwischen (der "Auftraggeber") und Jax IT GmbH, einem Unternehmen (der "Designer").

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG
1.1 Projekt

Der Kunde beauftragt den Designer mit den im Kaufangebot beschriebenen Aufgaben. Ein Designer ist eine Person, die visuelle Darstellungen von Konzepten und Ideen erstellt. Designer arbeiten daran, einzigartige LΓΆsungen fΓΌr den Auftraggeber und die KundenbedΓΌrfnisse zu schaffen und berΓΌcksichtigen dabei Γ„sthetik, FunktionalitΓ€t und andere Anforderungen, um ihr Design einzigartig zu machen.

1.2 Zeitplan

Der Designer wird die Arbeiten nach Bezahlung beginnen und bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Designer jederzeit gemÀß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, beendet werden.

1.3 Bezahlung

Der Auftraggeber zahlt dem Designer den Auftrag im Vorfeld. Hiervon zahlt der Auftraggeber dem Designer 100% des Auftragesvolumen vor Beginn der Arbeiten.

1.4 Auslagen

Der Auftraggeber erstattet dem Designer seine Auslagen. Die Kosten mΓΌssen nicht im Voraus vom Auftraggeber genehmigt werden.

1.5 Weitere Rechnungen

Wenn weitere Kosten hinzukommen, stellt der Designer dem Auftraggeber das in Rechnung. Der Designer stellt dem Auftraggeber am Ende des Projekts eine Rechnung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlung nach diesem Datum wird ein SΓ€umniszuschlag von 3,0% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.

1.6 UnterstΓΌtzung

Der Designer leistet keinen Support fΓΌr eine Leistung, sobald der Auftraggeber diese abgenommen hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. EIGENTUM UND LIZENZEN
2.1 Der Kunde ist EigentΓΌmer aller Arbeitsprodukte

Im Rahmen dieser Arbeit erstellt der Designer ein "Arbeitsprodukt" für den Auftraggeber. Um Verwirrung zu vermeiden, ist das Arbeitsergebnis das fertige Produkt, sowie Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware und Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, an dem der Designer im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. das er konzipiert, schafft, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhÀngig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Designer überlÀsst dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber es vollstÀndig bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Designer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Interessen an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) überlÀsst, und dass der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Der Auftraggeber kann das Arbeitsergebnis nach Belieben nutzen, oder er kann das Arbeitsergebnis überhaupt nicht nutzen. Der Kunde kann es zum Beispiel nach eigenem Ermessen verÀndern, zerstâren oder verkaufen.

2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Designer

Sobald der Designer dem Auftraggeber das Arbeitsprodukt übergibt, hat der Designer keine Rechte daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Designer hier ausdrücklich einrÀumt. Der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange dies der PrÀsentation des Werks dient und nicht zu einem anderen Zweck. Der Kunde erteilt nicht die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Designers bei der Sicherung der Eigentumsrechte

In der Zukunft kann der Kunde die Hilfe des Designers benâtigen, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsprodukts ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Designer erklÀrt sich bereit, dabei zu helfen. So kann es beispielsweise sein, dass der Designer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Wenn der Auftraggeber den Designer nicht beauftragen kann, erklÀrt sich der Designer damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Namen des Designers handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gibt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Designer trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt der Designer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zum BevollmÀchtigten des Designers, der im Namen des Designers und im Auftrag des Designers handelt, um die erforderlichen Dokumente auszufertigen, zu überprüfen und zu übergeben und alle anderen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zweck von Absatz 2.1 (Auftraggeber ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte) zu erreichen.

2.4 Geistiges Eigentum des Designers, das kein Arbeitsprodukt ist.

Im Verlauf des Projekts kann der Designer geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehârt oder das er von Dritten lizenziert hat, das aber nicht als "Arbeitsprodukt" gilt. Dies wird als "Hintergrund-IP" bezeichnet. Mâgliche Beispiele für geistiges Eigentum im Hintergrund sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemÀß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Designer überlÀsst dem Kunden dieses Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrages rÀumt der Designer dem Kunden jedoch das Recht ein, das Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um die Produkte des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen und Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Hintergrund-IP weltweit und unentgeltlich nutzen, aber er kann seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung)). Der Auftraggeber kann das Hintergrund-IP nicht getrennt von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Designer kann diese EinrÀumung nicht zurücknehmen, und diese EinrÀumung endet nicht, wenn der Vertrag beendet ist.

2.5 Recht des Designers auf Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden

Der Designer muss unter UmstÀnden das geistige Eigentum des Auftraggebers nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Auftraggeber den Designer zum Beispiel mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Designer mâglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklÀrt sich damit einverstanden, dass der Designer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Maße nutzen darf, wie es für die Ausführung der Arbeit des Designers angemessenerweise erforderlich ist. Darüber hinaus übertrÀgt der Auftraggeber dem Designer keine Rechte am geistigen Eigentum, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

3. AUFTRΓ„GE VON WETTBEWERBERN

Der Designer wird bis zur Beendigung dieses Vertrages nicht fΓΌr einen Konkurrenten des Auftraggebers arbeiten. Um Verwirrung zu vermeiden, ist ein Wettbewerber jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder bereitstellt, die den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers im Wesentlichen Γ€hnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der beabsichtigt, eines dieser Dinge zu tun. Die einzige Ausnahme von dieser EinschrΓ€nkung ist, wenn der Designer vorher um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber ihr schriftlich zustimmt. Wenn der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungen in diesem Absatz einhalten.

4. ABWERBEVERBOT

Bis zur Beendigung dieses Vertrages wird der Designer nicht: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftraggebers auffordern, nicht mehr fΓΌr den Auftraggeber zu arbeiten; (b) Kunden oder Klienten des Auftraggebers auffordern, nicht mehr mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; oder (c) niemanden einstellen, der in den 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages fΓΌr den Auftraggeber gearbeitet hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Designer eine allgemeine Anzeige aufgibt und sich jemand meldet, der zufΓ€llig fΓΌr den Auftraggeber gearbeitet hat. In diesem Fall kann der Designer diesen Kandidaten einstellen. Der Designer verpflichtet sich, nichts in diesem Absatz fΓΌr sich selbst oder einen Dritten zu tun.

5. VERTRETUNGEN
5.1 Überblick

Dieser Abschnitt enthΓ€lt wichtige Zusagen zwischen den Parteien.

5.2 Befugnis zur Unterzeichnung

Jede Partei verspricht der anderen Partei, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Designer hat das Recht, dem Kunden das Arbeitsergebnis zu ΓΌbergeben

Der Designer verspricht, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Kunden weiterzugeben, und dass keine andere Partei behaupten wird, dass sie Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Falls der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, verspricht er außerdem, dass diese Angestellten und Unterauftragnehmer VertrÀge mit dem Designer unterzeichnet haben, die dem Designer alle Rechte einrÀumen, die die Angestellten oder Unterauftragnehmer in Bezug auf das geistige Eigentum und das Arbeitsprodukt desDesigners haben.

5.4 Der Designer wird sich an die Gesetze halten

Der Designer verpflichtet sich, dass die Art und Weise, wie er diesen Auftrag ausfΓΌhrt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm genutztes geistiges Eigentum den geltenden US-amerikanischen und auslΓ€ndischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

5.5 Das Arbeitsprodukt verletzt keine Rechte

Der Designer sichert zu, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, dass der Designer das Recht hat, dem Auftraggeber die Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund zu gestatten, und dass dieser Vertrag nicht gegen einen Vertrag verstâßt und verstoßen wird, den der Designer mit jemand anderem abgeschlossen hat oder abschließen wird.

5.6 Der Kunde wird die Arbeit ΓΌberprΓΌfen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu ΓΌberprΓΌfen, dem Designer in angemessener Weise zur VerfΓΌgung zu stehen, wenn dieser Fragen zu diesem Projekt hat, und rechtzeitig Feedback zu geben und Entscheidungen zu treffen.

5.7 Vom Auftraggeber zur VerfΓΌgung gestelltes Material stellt keine Verletzung dar

Wenn der Auftraggeber dem Designer Material zur Verfügung stellt, das er in das Arbeitsergebnis einarbeiten soll, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieses Material nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum eines anderen verstâßt.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Dieser Vertrag lΓ€uft, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Jede Partei kann diesen Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, indem sie eine E-Mail oder einen Brief an die andere Partei schickt, in dem sie den EmpfΓ€nger darΓΌber informiert, dass der Absender den Vertrag beendet und dass der Vertrag in 7 Tagen enden wird. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch. Die Partei, die den Vertrag kΓΌndigt, muss die in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritte unternehmen. Der Designer ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt der Mitteilung einzustellen, es sei denn, in der Mitteilung steht etwas anderes. Der Auftraggeber vergΓΌtet dem Designer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Arbeit.

Die folgenden Abschnitte enden auch nach Beendigung des Vertrages nicht: 2 (Eigentum und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Wesentliche Informationen); 9 (HaftungsbeschrΓ€nkung); 10 (EntschΓ€digung); und 11 (Allgemeines). Designer die vereinbarten, nicht stornierbaren Auslagen.

7. UNABHΓ„NGIGER AUFTRAGNEHMER

Der Auftraggeber stellt den Designer als unabhΓ€ngigen Auftragnehmer ein. Die folgenden ErklΓ€rungen geben ihr VerhΓ€ltnis genau wieder:

- Der Designer verwendet fΓΌr die AusfΓΌhrung der Arbeiten seine eigenen GerΓ€te, Werkzeuge und Materialien.

- Der Auftraggeber hat keinen Einfluss darauf, wie die Arbeit tagtΓ€glich ausgefΓΌhrt wird. Vielmehr ist der Designer dafΓΌr verantwortlich zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausfΓΌhrt.

- Der Auftraggeber wird dem Designer keine Schulungen anbieten.

- Zwischen dem Auftraggeber und dem Designer besteht weder ein Partnerschafts- noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-VerhΓ€ltnis.

- Der Designer kann keine VertrÀge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.

- Der Designer hat keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherungen, Altersvorsorge, PensionsplΓ€ne, Urlaubstage).

- Der Designer ist fΓΌr seine Steuern selbst verantwortlich.

- Der Auftraggeber wird fΓΌr den Designer oder einen seiner Angestellten oder Subunternehmer keine SozialversicherungsbeitrΓ€ge einbehalten oder Zahlungen fΓΌr eine InvaliditΓ€ts-, Arbeitslosen- oder Arbeiterunfallversicherung leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
8.1 Überblick

Dieser Vertrag legt besondere BeschrΓ€nkungen fΓΌr den Umgang des Auftraggebers und des Designers mit vertraulichen Informationen fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erlΓ€utert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers

WΓ€hrend seiner Arbeit fΓΌr den Auftraggeber kann der Designer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder diese erhalten. Dabei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, GeschΓ€ftsstrategien, Forschungs- und Entwicklungsnotizen, Statistiken ΓΌber eine Website und andere Informationen, die privat. Der Designer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als handele es sich um seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Designer darf diese Informationen verwenden, um seine Aufgabe im Rahmen dieses Vertrags zu erfΓΌllen, aber nicht fΓΌr etwas anderes. Wenn der Auftraggeber dem Designer zum Beispiel erlaubt, eine Kundenliste fΓΌr den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Designer diese E-Mail-Adressen nicht fΓΌr andere Zwecke nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass der Designer die Informationen auch fΓΌr einen anderen Zweck verwenden darf, wenn der Auftraggeber dem Designer die schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Designer alle vertraulichen Informationen zurΓΌckzugeben oder zu vernichten und zu bestΓ€tigen, dass er dies getan hat. Der Designer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Designer zuvor seine schriftliche Zustimmung. Der Designer muss diesen Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags nachkommen. Die Pflichten desDesigners enden nur dann, wenn der Designer nachweisen kann, daß eine der folgenden Bedingungen erfΓΌllt ist (i) die Informationen waren bereits ΓΆffentlich, als der Designer auf sie stieß; (ii) die Informationen wurden ΓΆffentlich, nachdem der Designer auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Designers; (iii) der Designer kannte die Informationen bereits, als er auf sie stieß, und er war nicht verpflichtet, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter hat dem Designer die Informationen zur VerfΓΌgung gestellt, ohne dass der Designer sie geheim halten musste; oder (v) der Designer hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehΓΆrt.‍

8.3 Vertrauliche Informationen von Dritten

Es ist mΓΆglich, dass der Auftraggeber und der Designer jeweils Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehΓΆren. Der Auftraggeber und der Designer verpflichten sich jeweils, der anderen Partei keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehΓΆren, mitzuteilen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis, dies zu tun. Ist es dem Auftraggeber oder dem Designer gestattet, vertrauliche Informationen an die andere Partei weiterzugeben, und tut er dies, so verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich ΓΌber etwaige besondere BeschrΓ€nkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRΓ„NKUNG

Keine Partei haftet fΓΌr vertragsbrΓΌchige SchΓ€den, die die vertragsbrΓΌchige Partei bei Abschluss dieses Vertrages vernΓΌnftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. INDEMNITΓ„T
10.1 Überblick

Dieser Abschnitt ΓΌbertrΓ€gt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Auftraggeber oder den Designer oder beide verklagt oder verfolgt. Wird der Auftraggeber beispielsweise fΓΌr etwas verklagt, das der Designer getan hat, kann der Designer sich verpflichten, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm den Schaden zu ersetzen.‍

10.2 EntschΓ€digung des Kunden

In diesem Vertrag erklÀrt sich der Designer bereit, den Auftraggeber (und seine Verbündeten und deren Direktoren, GeschÀftsführer, Angestellte und BevollmÀchtigte) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, SchÀden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (i) der Arbeit, die der Designer im Rahmen dieses Vertrages geleistet hat; (ii) einem Verstoß des Designers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (iii) einem Verstoß des Designers gegen seine Zusagen in Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 EntschΓ€digung des Designers

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer (und seine Partner und deren Direktoren, GeschÀftsführer, Angestellte und Vertreter) von Verbindlichkeiten, Verlusten, SchÀden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11. ALLGEMEINES
11.1 Abtretung

Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Designer. Der Designer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an einen Dritten abtreten (außer durch Testament oder Erbvertrag), ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten zu haben. Dagegen kann der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung desDesigners abtreten. Dies ist z. B. erforderlich, wenn ein anderer Auftraggeber den Auftraggeber aufkauft oder wenn der Auftraggeber beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsgerichtsbarkeit

Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Modifikation

Verzicht. Γ„nderungen dieses Vertrags bedΓΌrfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Designers und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem der Vertrag festgehalten ist. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbinden, es sei denn, die verzichtende Partei bestΓ€tigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Bekanntmachungen

(a) Im Laufe dieses Vertrages kann es vorkommen, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persânliche Übergabe, E-Mail oder per Einschreiben oder Brief.

Per Post (frankiert, mit RΓΌckschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags aufgefΓΌhrte Adresse derPartei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse fΓΌr den Erhalt von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine KΓΌndigung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gΓΌltige Mitteilung wie folgt als zugegangen: (i) bei persΓΆnlicher Übergabe gilt sie sofort als zugegangen; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie als zugegangen, sobald eine EmpfangsbestΓ€tigung vorliegt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Briefpost (frankiert mit RΓΌckschein) gilt sie als zugegangen, sobald das Datum auf der unterzeichneten EmpfangsbestΓ€tigung vorliegt. Verweigert eine Partei die Annahme der Benachrichtigung oder kann die Benachrichtigung aufgrund einer Γ„nderung der Anschrift, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden, so gilt sie als zugegangen, wenn die Benachrichtigung zurΓΌckgewiesen wird oder nicht zugestellt werden kann. Geht die Mitteilung nach 17.00 Uhr an einem Werktag an dem Ort ein, der in der Anschrift der betreffenden Partei angegeben ist, oder an einem Tag, der kein Werktag ist, so gilt die Mitteilung um 9.00 Uhr am nΓ€chsten Werktag als eingegangen.

11.5 Trennbarkeit

Dieser Abschnitt regelt, was geschieht, wenn sich ein Teil des Vertrages als nicht durchsetzbar erweist. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil so weit wie mΓΆglich geΓ€ndert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Γ„nderung ist gesetzlich nicht zulΓ€ssig; in diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Wird ein Teil des Vertrags geΓ€ndert oder außer Acht gelassen, weil er nicht durchsetzbar ist, ist der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften

Der Kunde und der Designer mΓΌssen dieses Dokument nicht unterschreiben. Mit dem Kauf und der Akzeptanz ΓΌber den Zahlungsanbieter Stripe erklΓ€ren sich beide Parteien damit einverstanden.

11.7 Geltendes Recht

FΓΌr die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Designers aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts dieses Landes.

11.8 Gesamter Vertrag.

Dieser Vertrag stellt die endgΓΌltige und vollstΓ€ndige Vereinbarung der Parteien ΓΌber diesen Auftrag und den in diesem Vertrag behandelten Gegenstand dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen VertrΓ€ge (sowohl schriftliche als auch mΓΌndliche) zwischen den Parteien.


DIE VERTRAGSPARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN ZU, WAS DURCH IHRE DIE AKZEPTANZ BEIM KAUF ÜBER DEN ZAHLUNGSANBIETER UND DEM AKTIVIEREN DER CHECKBOX BELEGT WIRD.‍


Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) fΓΌr Design Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.

2. Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells fΓΌr das Design sowie die Systeme dahinter und der Auftraggeber der Abonnent.

2.2 Der Auftraggeber bestÀtigt mit Abschluss des Vertrags, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemÀß und vollstÀndig sind. Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollstÀndige Angaben gemacht hat.

2.3 Der Vertrag ist nicht ΓΌbertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu ΓΌbertragen.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. MΓΌndliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedΓΌrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer wird im Abonnementvertrag festgelegt und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

3.2 Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und betrΓ€gt entweder einen Monat, ein Halbjahr oder ein Jahr.

3.1.1 Das Abonnement verlΓ€ngert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekΓΌndigt wird. Eine KΓΌndigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mΓΆglich.

3.2.2 Im Falle einer KΓΌndigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren geltend zu machen.

3.1.3 Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstâßt oder das Design System missbrÀuchlich verwendet. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs

4.1 Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschrΓ€nkte Nutzungsrecht an den Design wΓ€hrend des Abos sowie danach oder wΓ€hrend Pausen.

4.2 Das Design kΓΆnnen fΓΌr kommerzielle Zwecke genutzt werden.

4.3 Es gibt einen Probezeitraum von 14 Tagen wΓ€hrend dessen der Auftraggeber die MΓΆglichkeit hat, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. Sollten der Auftraggeber sich wΓ€hrend dieses Zeitraums fΓΌr eine Beendigung entscheiden, sind sΓ€mtliche vom Designanbieter erstellten Designs unverzΓΌglich zu lΓΆschen und dΓΌrfen nicht mehr verwendet werden. Im diesen Fall bekommt der Auftraggeber eine RΓΌckerstattung der bereits bezahlenten AbonnementgebΓΌhren. Nach Ablauf des Probezeitraums gelten die regulΓ€ren Vertragsbedingungen des Designanbieters.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sÀmtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trÀgt sÀmtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

4.5 Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewΓ€hren.

5. Bereitstellung des Design Systems

5.0 Das Design System ist ein von Designanbieter auf Wunsch den Auftraggebers erstellte und auf seine Brand/Marke individuell angepasste Bibliothek mit dem Elementen fΓΌr die Design-Arbeiten in Figma. Falls der Arbeitgeber bereits ein Design System besitzt oder nur Design ohne System wΓΌnscht ist keine Bereitstellung des Design Systems notwendig.

5.1 Der Designanbieter stellt dem Auftraggeber das Design System wΓ€hrend des Abonnements zur VerfΓΌgung. Nach Beendigung, Stornierung oder wΓ€hrend der Pausen des Abonnements steht das Design System dem Auftraggeber nicht mehr zur VerfΓΌgung.

5.2 Das Design System ist jederzeit Eigentum vom Designanbieter.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche MÀngel zu überprüfen und dem Designanbieter etwaige MÀngel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Design System als vertragsgemÀß und frei von MÀngeln.

5.4 Der Designanbieter ist bestrebt, das Design System jederzeit zur VerfΓΌgung zu stellen. Der Designanbieter kann jedoch keine Garantie dafΓΌr ΓΌbernehmen, dass das Design System jederzeit verfΓΌgbar sein wird. Insbesondere kann der Designanbieter nicht fΓΌr Ausfallzeiten oder VerzΓΆgerungen bei der Bereitstellung des Design Systems haftbar gemacht werden.

5.5 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Design System ohne VorankΓΌndigung vorΓΌbergehend oder dauerhaft aus dem Angebot zu entfernen.

5.6 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Design System jederzeit zu Γ€ndern oder zu modifizieren, um die QualitΓ€t und Leistung des Design Systems zu verbessern. Der Auftraggeber wird ΓΌber Γ„nderungen oder Modifikationen des Design Systems informiert. Der Designanbieter ΓΌbernimmt keine Haftung fΓΌr SchΓ€den, die dem Auftraggeber durch Γ„nderungen oder Modifikationen des Design Systems entstehen.

5.7 Im Falle einer KΓΌndigung der Zusammenarbeit zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber ist die weitere Nutzung des Design Systems durch den Auftraggeber nicht gestattet. Dem Auftraggeber stehen jedoch zwei Optionen zur weiteren Nutzung zur VerfΓΌgung:

5.7.1 Eine Betreuung des Design Systems durch den Designanbieter fΓΌr eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten, welche automatisch verlΓ€ngert wird. FΓΌr diese Betreuung fΓ€llt ein jΓ€hrlicher Wartungsbeitrag von 1750 EUR an.

5.7.2 Alternativ kann der Auftraggeber eine einmalige AblΓΆse von 7450 EUR leisten, wodurch ihm sΓ€mtliche Nutzungsrechte des Design Systems ΓΌbertragen werden.

Bis eine dieser Optionen gewΓ€hlt und die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bleibt das Design System Eigentum des Designanbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System nicht weiter zu verwenden, bis eine Einigung erzielt und die entsprechende Option formalisiert wurde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemÀß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu Àndern.

6.2 Der Designanbieter wird den Auftraggeber ΓΌber Γ„nderungen der AbonnementgebΓΌhren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren kΓΌndigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kΓΌndigt, gilt er als EinverstΓ€ndnis mit den geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren.

6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in HΓΆhe von 5% ΓΌber dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen hΓΆheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t.

6.5 Im Falle einer fristlosen KΓΌndigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren sowie fΓΌr entstandene SchΓ€den.

6.6 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollstΓ€ndiger Zahlung der ausstehenden AbonnementgebΓΌhren.

6.7 Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungΓΌltige Kreditkarte angibt.

6.8 Der Designanbieter ist berechtigt, die AbonnementgebΓΌhren im Voraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die AbonnementgebΓΌhren vor dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.

6.9 Bei einer KΓΌndigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die AbonnementgebΓΌhren fΓΌr den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

7. Verwendung von Design im Abo Angebote und AGB-Akzeptanz bei Stripe-Payment

7.1 Durch das Abonnement des Designs auf DaaS erklΓ€rt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Zahlung durch Stripe erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) von Stripe zu akzeptieren.

7.2 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Stripe entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich fΓΌr ZahlungsverzΓΆgerungen, -stornierungen oder -rΓΌckerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

8. Widerrufsrecht

8.1 Der Auftraggeber erklÀrt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemÀß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.

8.1.2 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kΓΌndigt oder das Design System nicht nutzt.

9. KΓΌndigungsrecht

9.1 Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstâßt oder das Design System missbrÀuchlich verwendet.

9.2 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t.

9.3 Die KΓΌndigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberΓΌhrt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.

9.4 Im Falle einer ordentlichen KΓΌndigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

9.5 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, bei einer ordentlichen KΓΌndigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

9.6 Die KΓΌndigung hat schriftlich zu erfolgen. Die KΓΌndigung per E-Mail ist ausreichend.

9.7 Im Falle einer fristlosen KΓΌndigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberΓΌhrt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren sowie fΓΌr entstandene SchΓ€den geltend zu machen.

9.8 Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Bis zur vollstΓ€ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber, wie im Vertrag vereinbart, sind alle vom Designanbieter bereitgestellten Design urheberrechtlich geschΓΌtzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designanbieters zu kopieren, zu verΓ€ndern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.

10.2 Nach vollstΓ€ndiger Bezahlung durch den Auftraggeber werden sΓ€mtliche Rechte am geistigen Eigentum des Designs an den Auftraggeber ΓΌbertragen. Der Designanbieter verzichtet auf alle weiteren Rechte und AnsprΓΌche an den Designs.

10.3 Bis zur vollstΓ€ndigen RechteΓΌbertragung ist der Auftraggeber verpflichtet, sΓ€mtliche Urheberrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf geistiges Eigentum des Designanbieters in den Design zu erhalten und unverΓ€ndert zu lassen.

10.4 Nach der Übertragung des geistigen Eigentums darf der Auftraggeber die Marken und Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Design stehen, ohne EinschrÀnkungen nutzen.

10.5 Jegliche Hinweise auf patentgeschützte Erfindungen, die im Zusammenhang mit dem Design genutzt werden, sind nach Übertragung des geistigen Eigentums für den Auftraggeber zur freien Nutzung zugÀnglich.

10.6 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen vor der vollstÀndigen Übertragung des geistigen Eigentums, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Hâhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

10.7 Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprΓΌche bleibt hiervon unberΓΌhrt.

10.8 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht hΓΆher ist als die Vertragsstrafe.

11. GewΓ€hrleistung und MΓ€ngelansprΓΌche

11.1 Der Designanbieter gewÀhrleistet, dass die Design zum Zeitpunkt der Übergabe frei von MÀngeln sind. Die GewÀhrleistungsfrist betrÀgt 12 Monate.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf MÀngel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige MÀngel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.

11.4 SchlΓ€gt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurΓΌcktreten oder den Preis mindern.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für MÀngel, die auf unsachgemÀße Behandlung oder Verwendung der Design durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1 Der Designanbieter haftet nur fΓΌr SchΓ€den, die auf einer vorsΓ€tzlichen oder grob fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache FahrlΓ€ssigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernΓΌnftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr mittelbare SchΓ€den, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige VermΓΆgensschΓ€den des Auftraggebers.

12.3 Die vorstehenden HaftungsbeschrΓ€nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, KΓΆrper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhΓ€ngigen Haftung.

12.4 Die Haftung des Designanbieters für SchÀden, die aufgrund von Datenverlusten oder Stârungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschrÀnkt, der entstanden wÀre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemÀß gesichert hÀtte.

12.5 Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschrΓ€nkt ist, gilt dies auch fΓΌr die persΓΆnliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und ErfΓΌllungsgehilfen des Designanbieters.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen AnsprΓΌchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur VerfΓΌgung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er ΓΌber alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfΓΌgt.

12.7 Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, VollstÀndigkeit oder AktualitÀt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemÀße, vollstÀndige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.

12.8 Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sΓ€mtlichen AnsprΓΌchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Design durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und UnterstΓΌtzung zur VerfΓΌgung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.

12.9 Der Designanbieter haftet nicht für SchÀden oder Verluste, die aufgrund von UmstÀnden außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise hâhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.

12.10 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, den Betrieb der Design jederzeit ohne vorherige AnkΓΌndigung einzustellen oder zu Γ€ndern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen GrΓΌnden erforderlich ist.

13. Vertragsstrafe

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Hâhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

14.2 Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprΓΌche bleibt hiervon unberΓΌhrt.

14.3 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht hΓΆher ist als die Vertragsstrafe.

14. Datenschutz

14.1 Der Auftraggeber erklΓ€rt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur ErfΓΌllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natΓΌrliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

14.2 Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder fΓΌr andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

14.3 Der Designanbieter ist berechtigt, zur ErfΓΌllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.

14.4 Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.

14.5 Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die UmstÀnde und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

14.6 Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehâren insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmÀßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

14.7 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darΓΌber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten ΓΌber ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

14.8 Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die LΓΆschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr fΓΌr die vertraglich vereinbarten

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sΓ€mtliche im Rahmen des VertragsverhΓ€ltnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrΓΌcklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch fΓΌr die Zeit nach Beendigung des VertragsverhΓ€ltnisses.

15.3 Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugÀnglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.

15.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.

15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits âffentlich bekannt sind oder die der EmpfÀnger bereits kannte.

15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht fΓΌr Informationen, die der EmpfΓ€nger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.

15.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht fΓΌr Informationen, die der EmpfΓ€nger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

15.8 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, SchadensersatzansprΓΌche geltend zu machen.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der ΓΌbrigen Bestimmungen nicht berΓΌhrt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nΓ€chsten kommt.

17. Γ„nderungen und ErgΓ€nzungen

17.1 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu Γ€ndern oder zu ergΓ€nzen. Die geΓ€nderten oder ergΓ€nzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur VerfΓΌgung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geΓ€nderten oder ergΓ€nzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

17.2 Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen GrΓΌnden zu Γ€ndern oder zu ergΓ€nzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur VerfΓΌgung stellen. Die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen weiter nutzt.

17.3 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder Verluste, die aufgrund von Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen der Design entstehen, es sei denn, die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen wurden vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrt.

17.4 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder Verluste, die aufgrund von Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen wurden vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass fΓΌr den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage fΓΌr die DurchfΓΌhrung des Vertrages.

Dieser Vertrag besteht zwischen (der "Auftraggeber") und Jax IT GmbH, einem Unternehmen (der "Designer").

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG
1.1 Projekt

Der Kunde beauftragt den Designer mit den im Kaufangebot beschriebenen Aufgaben. Ein Designer ist eine Person, die visuelle Darstellungen von Konzepten und Ideen erstellt. Designer arbeiten daran, einzigartige LΓΆsungen fΓΌr den Auftraggeber und die KundenbedΓΌrfnisse zu schaffen und berΓΌcksichtigen dabei Γ„sthetik, FunktionalitΓ€t und andere Anforderungen, um ihr Design einzigartig zu machen.

1.2 Zeitplan

Der Designer wird die Arbeiten nach Bezahlung beginnen und bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Designer jederzeit gemÀß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, beendet werden.

1.3 Bezahlung

Der Auftraggeber zahlt dem Designer den Auftrag im Vorfeld. Hiervon zahlt der Auftraggeber dem Designer 100% des Auftragesvolumen vor Beginn der Arbeiten.

1.4 Auslagen

Der Auftraggeber erstattet dem Designer seine Auslagen. Die Kosten mΓΌssen nicht im Voraus vom Auftraggeber genehmigt werden.

1.5 Weitere Rechnungen

Wenn weitere Kosten hinzukommen, stellt der Designer dem Auftraggeber das in Rechnung. Der Designer stellt dem Auftraggeber am Ende des Projekts eine Rechnung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlung nach diesem Datum wird ein SΓ€umniszuschlag von 3,0% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.

1.6 UnterstΓΌtzung

Der Designer leistet keinen Support fΓΌr eine Leistung, sobald der Auftraggeber diese abgenommen hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. EIGENTUM UND LIZENZEN
2.1 Der Kunde ist EigentΓΌmer aller Arbeitsprodukte

Im Rahmen dieser Arbeit erstellt der Designer ein "Arbeitsprodukt" für den Auftraggeber. Um Verwirrung zu vermeiden, ist das Arbeitsergebnis das fertige Produkt, sowie Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware und Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, an dem der Designer im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. das er konzipiert, schafft, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhÀngig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Designer überlÀsst dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber es vollstÀndig bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Designer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Interessen an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) überlÀsst, und dass der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Der Auftraggeber kann das Arbeitsergebnis nach Belieben nutzen, oder er kann das Arbeitsergebnis überhaupt nicht nutzen. Der Kunde kann es zum Beispiel nach eigenem Ermessen verÀndern, zerstâren oder verkaufen.

2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Designer

Sobald der Designer dem Auftraggeber das Arbeitsprodukt übergibt, hat der Designer keine Rechte daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Designer hier ausdrücklich einrÀumt. Der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange dies der PrÀsentation des Werks dient und nicht zu einem anderen Zweck. Der Kunde erteilt nicht die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Designers bei der Sicherung der Eigentumsrechte

In der Zukunft kann der Kunde die Hilfe des Designers benâtigen, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsprodukts ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Designer erklÀrt sich bereit, dabei zu helfen. So kann es beispielsweise sein, dass der Designer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Wenn der Auftraggeber den Designer nicht beauftragen kann, erklÀrt sich der Designer damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Namen des Designers handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gibt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Designer trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt der Designer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zum BevollmÀchtigten des Designers, der im Namen des Designers und im Auftrag des Designers handelt, um die erforderlichen Dokumente auszufertigen, zu überprüfen und zu übergeben und alle anderen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zweck von Absatz 2.1 (Auftraggeber ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte) zu erreichen.

2.4 Geistiges Eigentum des Designers, das kein Arbeitsprodukt ist.

Im Verlauf des Projekts kann der Designer geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehârt oder das er von Dritten lizenziert hat, das aber nicht als "Arbeitsprodukt" gilt. Dies wird als "Hintergrund-IP" bezeichnet. Mâgliche Beispiele für geistiges Eigentum im Hintergrund sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemÀß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Designer überlÀsst dem Kunden dieses Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrages rÀumt der Designer dem Kunden jedoch das Recht ein, das Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um die Produkte des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen und Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Hintergrund-IP weltweit und unentgeltlich nutzen, aber er kann seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung)). Der Auftraggeber kann das Hintergrund-IP nicht getrennt von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Designer kann diese EinrÀumung nicht zurücknehmen, und diese EinrÀumung endet nicht, wenn der Vertrag beendet ist.

2.5 Recht des Designers auf Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden

Der Designer muss unter UmstÀnden das geistige Eigentum des Auftraggebers nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Auftraggeber den Designer zum Beispiel mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Designer mâglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklÀrt sich damit einverstanden, dass der Designer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Maße nutzen darf, wie es für die Ausführung der Arbeit des Designers angemessenerweise erforderlich ist. Darüber hinaus übertrÀgt der Auftraggeber dem Designer keine Rechte am geistigen Eigentum, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

3. AUFTRΓ„GE VON WETTBEWERBERN

Der Designer wird bis zur Beendigung dieses Vertrages nicht fΓΌr einen Konkurrenten des Auftraggebers arbeiten. Um Verwirrung zu vermeiden, ist ein Wettbewerber jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder bereitstellt, die den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers im Wesentlichen Γ€hnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der beabsichtigt, eines dieser Dinge zu tun. Die einzige Ausnahme von dieser EinschrΓ€nkung ist, wenn der Designer vorher um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber ihr schriftlich zustimmt. Wenn der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungen in diesem Absatz einhalten.

4. ABWERBEVERBOT

Bis zur Beendigung dieses Vertrages wird der Designer nicht: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftraggebers auffordern, nicht mehr fΓΌr den Auftraggeber zu arbeiten; (b) Kunden oder Klienten des Auftraggebers auffordern, nicht mehr mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; oder (c) niemanden einstellen, der in den 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages fΓΌr den Auftraggeber gearbeitet hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Designer eine allgemeine Anzeige aufgibt und sich jemand meldet, der zufΓ€llig fΓΌr den Auftraggeber gearbeitet hat. In diesem Fall kann der Designer diesen Kandidaten einstellen. Der Designer verpflichtet sich, nichts in diesem Absatz fΓΌr sich selbst oder einen Dritten zu tun.

5. VERTRETUNGEN
5.1 Überblick

Dieser Abschnitt enthΓ€lt wichtige Zusagen zwischen den Parteien.

5.2 Befugnis zur Unterzeichnung

Jede Partei verspricht der anderen Partei, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Designer hat das Recht, dem Kunden das Arbeitsergebnis zu ΓΌbergeben

Der Designer verspricht, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Kunden weiterzugeben, und dass keine andere Partei behaupten wird, dass sie Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Falls der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, verspricht er außerdem, dass diese Angestellten und Unterauftragnehmer VertrÀge mit dem Designer unterzeichnet haben, die dem Designer alle Rechte einrÀumen, die die Angestellten oder Unterauftragnehmer in Bezug auf das geistige Eigentum und das Arbeitsprodukt desDesigners haben.

5.4 Der Designer wird sich an die Gesetze halten

Der Designer verpflichtet sich, dass die Art und Weise, wie er diesen Auftrag ausfΓΌhrt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm genutztes geistiges Eigentum den geltenden US-amerikanischen und auslΓ€ndischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

5.5 Das Arbeitsprodukt verletzt keine Rechte

Der Designer sichert zu, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, dass der Designer das Recht hat, dem Auftraggeber die Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund zu gestatten, und dass dieser Vertrag nicht gegen einen Vertrag verstâßt und verstoßen wird, den der Designer mit jemand anderem abgeschlossen hat oder abschließen wird.

5.6 Der Kunde wird die Arbeit ΓΌberprΓΌfen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu ΓΌberprΓΌfen, dem Designer in angemessener Weise zur VerfΓΌgung zu stehen, wenn dieser Fragen zu diesem Projekt hat, und rechtzeitig Feedback zu geben und Entscheidungen zu treffen.

5.7 Vom Auftraggeber zur VerfΓΌgung gestelltes Material stellt keine Verletzung dar

Wenn der Auftraggeber dem Designer Material zur Verfügung stellt, das er in das Arbeitsergebnis einarbeiten soll, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieses Material nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum eines anderen verstâßt.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Dieser Vertrag lΓ€uft, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Jede Partei kann diesen Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, indem sie eine E-Mail oder einen Brief an die andere Partei schickt, in dem sie den EmpfΓ€nger darΓΌber informiert, dass der Absender den Vertrag beendet und dass der Vertrag in 7 Tagen enden wird. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch. Die Partei, die den Vertrag kΓΌndigt, muss die in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritte unternehmen. Der Designer ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt der Mitteilung einzustellen, es sei denn, in der Mitteilung steht etwas anderes. Der Auftraggeber vergΓΌtet dem Designer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Arbeit.

Die folgenden Abschnitte enden auch nach Beendigung des Vertrages nicht: 2 (Eigentum und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Wesentliche Informationen); 9 (HaftungsbeschrΓ€nkung); 10 (EntschΓ€digung); und 11 (Allgemeines). Designer die vereinbarten, nicht stornierbaren Auslagen.

7. UNABHΓ„NGIGER AUFTRAGNEHMER

Der Auftraggeber stellt den Designer als unabhΓ€ngigen Auftragnehmer ein. Die folgenden ErklΓ€rungen geben ihr VerhΓ€ltnis genau wieder:

- Der Designer verwendet fΓΌr die AusfΓΌhrung der Arbeiten seine eigenen GerΓ€te, Werkzeuge und Materialien.

- Der Auftraggeber hat keinen Einfluss darauf, wie die Arbeit tagtΓ€glich ausgefΓΌhrt wird. Vielmehr ist der Designer dafΓΌr verantwortlich zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausfΓΌhrt.

- Der Auftraggeber wird dem Designer keine Schulungen anbieten.

- Zwischen dem Auftraggeber und dem Designer besteht weder ein Partnerschafts- noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-VerhΓ€ltnis.

- Der Designer kann keine VertrÀge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.

- Der Designer hat keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherungen, Altersvorsorge, PensionsplΓ€ne, Urlaubstage).

- Der Designer ist fΓΌr seine Steuern selbst verantwortlich.

- Der Auftraggeber wird fΓΌr den Designer oder einen seiner Angestellten oder Subunternehmer keine SozialversicherungsbeitrΓ€ge einbehalten oder Zahlungen fΓΌr eine InvaliditΓ€ts-, Arbeitslosen- oder Arbeiterunfallversicherung leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
8.1 Überblick

Dieser Vertrag legt besondere BeschrΓ€nkungen fΓΌr den Umgang des Auftraggebers und des Designers mit vertraulichen Informationen fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erlΓ€utert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers

WΓ€hrend seiner Arbeit fΓΌr den Auftraggeber kann der Designer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder diese erhalten. Dabei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, GeschΓ€ftsstrategien, Forschungs- und Entwicklungsnotizen, Statistiken ΓΌber eine Website und andere Informationen, die privat. Der Designer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als handele es sich um seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Designer darf diese Informationen verwenden, um seine Aufgabe im Rahmen dieses Vertrags zu erfΓΌllen, aber nicht fΓΌr etwas anderes. Wenn der Auftraggeber dem Designer zum Beispiel erlaubt, eine Kundenliste fΓΌr den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Designer diese E-Mail-Adressen nicht fΓΌr andere Zwecke nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass der Designer die Informationen auch fΓΌr einen anderen Zweck verwenden darf, wenn der Auftraggeber dem Designer die schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Designer alle vertraulichen Informationen zurΓΌckzugeben oder zu vernichten und zu bestΓ€tigen, dass er dies getan hat. Der Designer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Designer zuvor seine schriftliche Zustimmung. Der Designer muss diesen Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags nachkommen. Die Pflichten desDesigners enden nur dann, wenn der Designer nachweisen kann, daß eine der folgenden Bedingungen erfΓΌllt ist (i) die Informationen waren bereits ΓΆffentlich, als der Designer auf sie stieß; (ii) die Informationen wurden ΓΆffentlich, nachdem der Designer auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Designers; (iii) der Designer kannte die Informationen bereits, als er auf sie stieß, und er war nicht verpflichtet, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter hat dem Designer die Informationen zur VerfΓΌgung gestellt, ohne dass der Designer sie geheim halten musste; oder (v) der Designer hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehΓΆrt.‍

8.3 Vertrauliche Informationen von Dritten

Es ist mΓΆglich, dass der Auftraggeber und der Designer jeweils Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehΓΆren. Der Auftraggeber und der Designer verpflichten sich jeweils, der anderen Partei keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehΓΆren, mitzuteilen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis, dies zu tun. Ist es dem Auftraggeber oder dem Designer gestattet, vertrauliche Informationen an die andere Partei weiterzugeben, und tut er dies, so verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich ΓΌber etwaige besondere BeschrΓ€nkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRΓ„NKUNG

Keine Partei haftet fΓΌr vertragsbrΓΌchige SchΓ€den, die die vertragsbrΓΌchige Partei bei Abschluss dieses Vertrages vernΓΌnftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. INDEMNITΓ„T
10.1 Überblick

Dieser Abschnitt ΓΌbertrΓ€gt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Auftraggeber oder den Designer oder beide verklagt oder verfolgt. Wird der Auftraggeber beispielsweise fΓΌr etwas verklagt, das der Designer getan hat, kann der Designer sich verpflichten, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm den Schaden zu ersetzen.‍

10.2 EntschΓ€digung des Kunden

In diesem Vertrag erklÀrt sich der Designer bereit, den Auftraggeber (und seine Verbündeten und deren Direktoren, GeschÀftsführer, Angestellte und BevollmÀchtigte) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, SchÀden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (i) der Arbeit, die der Designer im Rahmen dieses Vertrages geleistet hat; (ii) einem Verstoß des Designers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (iii) einem Verstoß des Designers gegen seine Zusagen in Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 EntschΓ€digung des Designers

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer (und seine Partner und deren Direktoren, GeschÀftsführer, Angestellte und Vertreter) von Verbindlichkeiten, Verlusten, SchÀden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11. ALLGEMEINES
11.1 Abtretung

Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Designer. Der Designer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an einen Dritten abtreten (außer durch Testament oder Erbvertrag), ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten zu haben. Dagegen kann der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung desDesigners abtreten. Dies ist z. B. erforderlich, wenn ein anderer Auftraggeber den Auftraggeber aufkauft oder wenn der Auftraggeber beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsgerichtsbarkeit

Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Modifikation

Verzicht. Γ„nderungen dieses Vertrags bedΓΌrfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Designers und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem der Vertrag festgehalten ist. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbinden, es sei denn, die verzichtende Partei bestΓ€tigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Bekanntmachungen

(a) Im Laufe dieses Vertrages kann es vorkommen, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persânliche Übergabe, E-Mail oder per Einschreiben oder Brief.

Per Post (frankiert, mit RΓΌckschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags aufgefΓΌhrte Adresse derPartei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse fΓΌr den Erhalt von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine KΓΌndigung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gΓΌltige Mitteilung wie folgt als zugegangen: (i) bei persΓΆnlicher Übergabe gilt sie sofort als zugegangen; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie als zugegangen, sobald eine EmpfangsbestΓ€tigung vorliegt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Briefpost (frankiert mit RΓΌckschein) gilt sie als zugegangen, sobald das Datum auf der unterzeichneten EmpfangsbestΓ€tigung vorliegt. Verweigert eine Partei die Annahme der Benachrichtigung oder kann die Benachrichtigung aufgrund einer Γ„nderung der Anschrift, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden, so gilt sie als zugegangen, wenn die Benachrichtigung zurΓΌckgewiesen wird oder nicht zugestellt werden kann. Geht die Mitteilung nach 17.00 Uhr an einem Werktag an dem Ort ein, der in der Anschrift der betreffenden Partei angegeben ist, oder an einem Tag, der kein Werktag ist, so gilt die Mitteilung um 9.00 Uhr am nΓ€chsten Werktag als eingegangen.

11.5 Trennbarkeit

Dieser Abschnitt regelt, was geschieht, wenn sich ein Teil des Vertrages als nicht durchsetzbar erweist. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil so weit wie mΓΆglich geΓ€ndert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Γ„nderung ist gesetzlich nicht zulΓ€ssig; in diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Wird ein Teil des Vertrags geΓ€ndert oder außer Acht gelassen, weil er nicht durchsetzbar ist, ist der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften

Der Kunde und der Designer mΓΌssen dieses Dokument nicht unterschreiben. Mit dem Kauf und der Akzeptanz ΓΌber den Zahlungsanbieter Stripe erklΓ€ren sich beide Parteien damit einverstanden.

11.7 Geltendes Recht

FΓΌr die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Designers aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts dieses Landes.

11.8 Gesamter Vertrag.

Dieser Vertrag stellt die endgΓΌltige und vollstΓ€ndige Vereinbarung der Parteien ΓΌber diesen Auftrag und den in diesem Vertrag behandelten Gegenstand dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen VertrΓ€ge (sowohl schriftliche als auch mΓΌndliche) zwischen den Parteien.


DIE VERTRAGSPARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN ZU, WAS DURCH IHRE DIE AKZEPTANZ BEIM KAUF ÜBER DEN ZAHLUNGSANBIETER UND DEM AKTIVIEREN DER CHECKBOX BELEGT WIRD.‍


Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) fΓΌr Design Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.

2. Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells fΓΌr das Design sowie die Systeme dahinter und der Auftraggeber der Abonnent.

2.2 Der Auftraggeber bestÀtigt mit Abschluss des Vertrags, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemÀß und vollstÀndig sind. Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollstÀndige Angaben gemacht hat.

2.3 Der Vertrag ist nicht ΓΌbertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu ΓΌbertragen.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. MΓΌndliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedΓΌrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer wird im Abonnementvertrag festgelegt und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

3.2 Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und betrΓ€gt entweder einen Monat, ein Halbjahr oder ein Jahr.

3.1.1 Das Abonnement verlΓ€ngert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekΓΌndigt wird. Eine KΓΌndigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mΓΆglich.

3.2.2 Im Falle einer KΓΌndigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren geltend zu machen.

3.1.3 Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstâßt oder das Design System missbrÀuchlich verwendet. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs

4.1 Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschrΓ€nkte Nutzungsrecht an den Design wΓ€hrend des Abos sowie danach oder wΓ€hrend Pausen.

4.2 Das Design kΓΆnnen fΓΌr kommerzielle Zwecke genutzt werden.

4.3 Es gibt einen Probezeitraum von 14 Tagen wΓ€hrend dessen der Auftraggeber die MΓΆglichkeit hat, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. Sollten der Auftraggeber sich wΓ€hrend dieses Zeitraums fΓΌr eine Beendigung entscheiden, sind sΓ€mtliche vom Designanbieter erstellten Designs unverzΓΌglich zu lΓΆschen und dΓΌrfen nicht mehr verwendet werden. Im diesen Fall bekommt der Auftraggeber eine RΓΌckerstattung der bereits bezahlenten AbonnementgebΓΌhren. Nach Ablauf des Probezeitraums gelten die regulΓ€ren Vertragsbedingungen des Designanbieters.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sÀmtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trÀgt sÀmtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

4.5 Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewΓ€hren.

5. Bereitstellung des Design Systems

5.0 Das Design System ist ein von Designanbieter auf Wunsch den Auftraggebers erstellte und auf seine Brand/Marke individuell angepasste Bibliothek mit dem Elementen fΓΌr die Design-Arbeiten in Figma. Falls der Arbeitgeber bereits ein Design System besitzt oder nur Design ohne System wΓΌnscht ist keine Bereitstellung des Design Systems notwendig.

5.1 Der Designanbieter stellt dem Auftraggeber das Design System wΓ€hrend des Abonnements zur VerfΓΌgung. Nach Beendigung, Stornierung oder wΓ€hrend der Pausen des Abonnements steht das Design System dem Auftraggeber nicht mehr zur VerfΓΌgung.

5.2 Das Design System ist jederzeit Eigentum vom Designanbieter.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche MÀngel zu überprüfen und dem Designanbieter etwaige MÀngel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Design System als vertragsgemÀß und frei von MÀngeln.

5.4 Der Designanbieter ist bestrebt, das Design System jederzeit zur VerfΓΌgung zu stellen. Der Designanbieter kann jedoch keine Garantie dafΓΌr ΓΌbernehmen, dass das Design System jederzeit verfΓΌgbar sein wird. Insbesondere kann der Designanbieter nicht fΓΌr Ausfallzeiten oder VerzΓΆgerungen bei der Bereitstellung des Design Systems haftbar gemacht werden.

5.5 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Design System ohne VorankΓΌndigung vorΓΌbergehend oder dauerhaft aus dem Angebot zu entfernen.

5.6 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Design System jederzeit zu Γ€ndern oder zu modifizieren, um die QualitΓ€t und Leistung des Design Systems zu verbessern. Der Auftraggeber wird ΓΌber Γ„nderungen oder Modifikationen des Design Systems informiert. Der Designanbieter ΓΌbernimmt keine Haftung fΓΌr SchΓ€den, die dem Auftraggeber durch Γ„nderungen oder Modifikationen des Design Systems entstehen.

5.7 Im Falle einer KΓΌndigung der Zusammenarbeit zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber ist die weitere Nutzung des Design Systems durch den Auftraggeber nicht gestattet. Dem Auftraggeber stehen jedoch zwei Optionen zur weiteren Nutzung zur VerfΓΌgung:

5.7.1 Eine Betreuung des Design Systems durch den Designanbieter fΓΌr eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten, welche automatisch verlΓ€ngert wird. FΓΌr diese Betreuung fΓ€llt ein jΓ€hrlicher Wartungsbeitrag von 1750 EUR an.

5.7.2 Alternativ kann der Auftraggeber eine einmalige AblΓΆse von 7450 EUR leisten, wodurch ihm sΓ€mtliche Nutzungsrechte des Design Systems ΓΌbertragen werden.

Bis eine dieser Optionen gewΓ€hlt und die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bleibt das Design System Eigentum des Designanbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System nicht weiter zu verwenden, bis eine Einigung erzielt und die entsprechende Option formalisiert wurde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemÀß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu Àndern.

6.2 Der Designanbieter wird den Auftraggeber ΓΌber Γ„nderungen der AbonnementgebΓΌhren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren kΓΌndigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kΓΌndigt, gilt er als EinverstΓ€ndnis mit den geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren.

6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in HΓΆhe von 5% ΓΌber dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen hΓΆheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t.

6.5 Im Falle einer fristlosen KΓΌndigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren sowie fΓΌr entstandene SchΓ€den.

6.6 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollstΓ€ndiger Zahlung der ausstehenden AbonnementgebΓΌhren.

6.7 Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungΓΌltige Kreditkarte angibt.

6.8 Der Designanbieter ist berechtigt, die AbonnementgebΓΌhren im Voraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die AbonnementgebΓΌhren vor dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.

6.9 Bei einer KΓΌndigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die AbonnementgebΓΌhren fΓΌr den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

7. Verwendung von Design im Abo Angebote und AGB-Akzeptanz bei Stripe-Payment

7.1 Durch das Abonnement des Designs auf DaaS erklΓ€rt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Zahlung durch Stripe erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) von Stripe zu akzeptieren.

7.2 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Stripe entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich fΓΌr ZahlungsverzΓΆgerungen, -stornierungen oder -rΓΌckerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

8. Widerrufsrecht

8.1 Der Auftraggeber erklÀrt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemÀß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.

8.1.2 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kΓΌndigt oder das Design System nicht nutzt.

9. KΓΌndigungsrecht

9.1 Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstâßt oder das Design System missbrÀuchlich verwendet.

9.2 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t.

9.3 Die KΓΌndigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberΓΌhrt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.

9.4 Im Falle einer ordentlichen KΓΌndigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

9.5 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, bei einer ordentlichen KΓΌndigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

9.6 Die KΓΌndigung hat schriftlich zu erfolgen. Die KΓΌndigung per E-Mail ist ausreichend.

9.7 Im Falle einer fristlosen KΓΌndigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberΓΌhrt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren sowie fΓΌr entstandene SchΓ€den geltend zu machen.

9.8 Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Bis zur vollstΓ€ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber, wie im Vertrag vereinbart, sind alle vom Designanbieter bereitgestellten Design urheberrechtlich geschΓΌtzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designanbieters zu kopieren, zu verΓ€ndern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.

10.2 Nach vollstΓ€ndiger Bezahlung durch den Auftraggeber werden sΓ€mtliche Rechte am geistigen Eigentum des Designs an den Auftraggeber ΓΌbertragen. Der Designanbieter verzichtet auf alle weiteren Rechte und AnsprΓΌche an den Designs.

10.3 Bis zur vollstΓ€ndigen RechteΓΌbertragung ist der Auftraggeber verpflichtet, sΓ€mtliche Urheberrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf geistiges Eigentum des Designanbieters in den Design zu erhalten und unverΓ€ndert zu lassen.

10.4 Nach der Übertragung des geistigen Eigentums darf der Auftraggeber die Marken und Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Design stehen, ohne EinschrÀnkungen nutzen.

10.5 Jegliche Hinweise auf patentgeschützte Erfindungen, die im Zusammenhang mit dem Design genutzt werden, sind nach Übertragung des geistigen Eigentums für den Auftraggeber zur freien Nutzung zugÀnglich.

10.6 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen vor der vollstÀndigen Übertragung des geistigen Eigentums, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Hâhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

10.7 Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprΓΌche bleibt hiervon unberΓΌhrt.

10.8 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht hΓΆher ist als die Vertragsstrafe.

11. GewΓ€hrleistung und MΓ€ngelansprΓΌche

11.1 Der Designanbieter gewÀhrleistet, dass die Design zum Zeitpunkt der Übergabe frei von MÀngeln sind. Die GewÀhrleistungsfrist betrÀgt 12 Monate.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf MÀngel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige MÀngel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.

11.4 SchlΓ€gt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurΓΌcktreten oder den Preis mindern.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für MÀngel, die auf unsachgemÀße Behandlung oder Verwendung der Design durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1 Der Designanbieter haftet nur fΓΌr SchΓ€den, die auf einer vorsΓ€tzlichen oder grob fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache FahrlΓ€ssigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernΓΌnftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr mittelbare SchΓ€den, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige VermΓΆgensschΓ€den des Auftraggebers.

12.3 Die vorstehenden HaftungsbeschrΓ€nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, KΓΆrper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhΓ€ngigen Haftung.

12.4 Die Haftung des Designanbieters für SchÀden, die aufgrund von Datenverlusten oder Stârungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschrÀnkt, der entstanden wÀre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemÀß gesichert hÀtte.

12.5 Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschrΓ€nkt ist, gilt dies auch fΓΌr die persΓΆnliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und ErfΓΌllungsgehilfen des Designanbieters.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen AnsprΓΌchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur VerfΓΌgung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er ΓΌber alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfΓΌgt.

12.7 Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, VollstÀndigkeit oder AktualitÀt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemÀße, vollstÀndige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.

12.8 Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sΓ€mtlichen AnsprΓΌchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Design durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und UnterstΓΌtzung zur VerfΓΌgung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.

12.9 Der Designanbieter haftet nicht für SchÀden oder Verluste, die aufgrund von UmstÀnden außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise hâhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.

12.10 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, den Betrieb der Design jederzeit ohne vorherige AnkΓΌndigung einzustellen oder zu Γ€ndern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen GrΓΌnden erforderlich ist.

13. Vertragsstrafe

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Hâhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

14.2 Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprΓΌche bleibt hiervon unberΓΌhrt.

14.3 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht hΓΆher ist als die Vertragsstrafe.

14. Datenschutz

14.1 Der Auftraggeber erklΓ€rt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur ErfΓΌllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natΓΌrliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

14.2 Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder fΓΌr andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

14.3 Der Designanbieter ist berechtigt, zur ErfΓΌllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.

14.4 Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.

14.5 Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die UmstÀnde und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

14.6 Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehâren insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmÀßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

14.7 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darΓΌber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten ΓΌber ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

14.8 Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die LΓΆschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr fΓΌr die vertraglich vereinbarten

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sΓ€mtliche im Rahmen des VertragsverhΓ€ltnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrΓΌcklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch fΓΌr die Zeit nach Beendigung des VertragsverhΓ€ltnisses.

15.3 Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugÀnglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.

15.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.

15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits âffentlich bekannt sind oder die der EmpfÀnger bereits kannte.

15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht fΓΌr Informationen, die der EmpfΓ€nger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.

15.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht fΓΌr Informationen, die der EmpfΓ€nger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

15.8 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, SchadensersatzansprΓΌche geltend zu machen.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der ΓΌbrigen Bestimmungen nicht berΓΌhrt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nΓ€chsten kommt.

17. Γ„nderungen und ErgΓ€nzungen

17.1 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu Γ€ndern oder zu ergΓ€nzen. Die geΓ€nderten oder ergΓ€nzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur VerfΓΌgung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geΓ€nderten oder ergΓ€nzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

17.2 Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen GrΓΌnden zu Γ€ndern oder zu ergΓ€nzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur VerfΓΌgung stellen. Die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen weiter nutzt.

17.3 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder Verluste, die aufgrund von Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen der Design entstehen, es sei denn, die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen wurden vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrt.

17.4 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder Verluste, die aufgrund von Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen wurden vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass fΓΌr den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage fΓΌr die DurchfΓΌhrung des Vertrages.

Dieser Vertrag besteht zwischen (der "Auftraggeber") und Jax IT GmbH, einem Unternehmen (der "Designer").

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG

1.1 Projekt

Der Kunde beauftragt den Designer mit den im Kaufangebot beschriebenen Aufgaben. Ein Designer ist eine Person, die visuelle Darstellungen von Konzepten und Ideen erstellt. Designer arbeiten daran, einzigartige LΓΆsungen fΓΌr den Auftraggeber und die KundenbedΓΌrfnisse zu schaffen und berΓΌcksichtigen dabei Γ„sthetik, FunktionalitΓ€t und andere Anforderungen, um ihr Design einzigartig zu machen.

1.2 Zeitplan

Der Designer wird die Arbeiten nach Bezahlung beginnen und bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Designer jederzeit gemÀß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, beendet werden.

1.3 Bezahlung

Der Auftraggeber zahlt dem Designer den Auftrag im Vorfeld. Hiervon zahlt der Auftraggeber dem Designer 100% des Auftragesvolumen vor Beginn der Arbeiten.

1.4 Auslagen

Der Auftraggeber erstattet dem Designer seine Auslagen. Die Kosten mΓΌssen nicht im Voraus vom Auftraggeber genehmigt werden.

1.5 Weitere Rechnungen

Wenn weitere Kosten hinzukommen, stellt der Designer dem Auftraggeber das in Rechnung. Der Designer stellt dem Auftraggeber am Ende des Projekts eine Rechnung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlung nach diesem Datum wird ein SΓ€umniszuschlag von 3,0% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.

1.6 UnterstΓΌtzung

Der Designer leistet keinen Support fΓΌr eine Leistung, sobald der Auftraggeber diese abgenommen hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. EIGENTUM UND LIZENZEN

2.1 Der Kunde ist EigentΓΌmer aller Arbeitsprodukte

Im Rahmen dieser Arbeit erstellt der Designer ein "Arbeitsprodukt" für den Auftraggeber. Um Verwirrung zu vermeiden, ist das Arbeitsergebnis das fertige Produkt, sowie Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware und Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, an dem der Designer im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. das er konzipiert, schafft, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhÀngig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Designer überlÀsst dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber es vollstÀndig bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Designer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Interessen an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) überlÀsst, und dass der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Der Auftraggeber kann das Arbeitsergebnis nach Belieben nutzen, oder er kann das Arbeitsergebnis überhaupt nicht nutzen. Der Kunde kann es zum Beispiel nach eigenem Ermessen verÀndern, zerstâren oder verkaufen.

2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Designer

Sobald der Designer dem Auftraggeber das Arbeitsprodukt übergibt, hat der Designer keine Rechte daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Designer hier ausdrücklich einrÀumt. Der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange dies der PrÀsentation des Werks dient und nicht zu einem anderen Zweck. Der Kunde erteilt nicht die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Designers bei der Sicherung der Eigentumsrechte

In der Zukunft kann der Kunde die Hilfe des Designers benâtigen, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsprodukts ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Designer erklÀrt sich bereit, dabei zu helfen. So kann es beispielsweise sein, dass der Designer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Wenn der Auftraggeber den Designer nicht beauftragen kann, erklÀrt sich der Designer damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Namen des Designers handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gibt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Designer trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt der Designer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zum BevollmÀchtigten des Designers, der im Namen des Designers und im Auftrag des Designers handelt, um die erforderlichen Dokumente auszufertigen, zu überprüfen und zu übergeben und alle anderen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zweck von Absatz 2.1 (Auftraggeber ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte) zu erreichen.

2.4 Geistiges Eigentum des Designers, das kein Arbeitsprodukt ist.

Im Verlauf des Projekts kann der Designer geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehârt oder das er von Dritten lizenziert hat, das aber nicht als "Arbeitsprodukt" gilt. Dies wird als "Hintergrund-IP" bezeichnet. Mâgliche Beispiele für geistiges Eigentum im Hintergrund sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemÀß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Designer überlÀsst dem Kunden dieses Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrages rÀumt der Designer dem Kunden jedoch das Recht ein, das Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um die Produkte des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen und Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Hintergrund-IP weltweit und unentgeltlich nutzen, aber er kann seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung)). Der Auftraggeber kann das Hintergrund-IP nicht getrennt von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Designer kann diese EinrÀumung nicht zurücknehmen, und diese EinrÀumung endet nicht, wenn der Vertrag beendet ist.

2.5 Recht des Designers auf Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden

Der Designer muss unter UmstÀnden das geistige Eigentum des Auftraggebers nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Auftraggeber den Designer zum Beispiel mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Designer mâglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklÀrt sich damit einverstanden, dass der Designer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Maße nutzen darf, wie es für die Ausführung der Arbeit des Designers angemessenerweise erforderlich ist. Darüber hinaus übertrÀgt der Auftraggeber dem Designer keine Rechte am geistigen Eigentum, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

3. AUFTRΓ„GE VON WETTBEWERBERN

Der Designer wird bis zur Beendigung dieses Vertrages nicht fΓΌr einen Konkurrenten des Auftraggebers arbeiten. Um Verwirrung zu vermeiden, ist ein Wettbewerber jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder bereitstellt, die den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers im Wesentlichen Γ€hnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der beabsichtigt, eines dieser Dinge zu tun. Die einzige Ausnahme von dieser EinschrΓ€nkung ist, wenn der Designer vorher um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber ihr schriftlich zustimmt. Wenn der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungen in diesem Absatz einhalten.

4. ABWERBEVERBOT

Bis zur Beendigung dieses Vertrages wird der Designer nicht: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftraggebers auffordern, nicht mehr fΓΌr den Auftraggeber zu arbeiten; (b) Kunden oder Klienten des Auftraggebers auffordern, nicht mehr mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; oder (c) niemanden einstellen, der in den 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages fΓΌr den Auftraggeber gearbeitet hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Designer eine allgemeine Anzeige aufgibt und sich jemand meldet, der zufΓ€llig fΓΌr den Auftraggeber gearbeitet hat. In diesem Fall kann der Designer diesen Kandidaten einstellen. Der Designer verpflichtet sich, nichts in diesem Absatz fΓΌr sich selbst oder einen Dritten zu tun.

5. VERTRETUNGEN

5.1 Überblick

Dieser Abschnitt enthΓ€lt wichtige Zusagen zwischen den Parteien.

5.2 Befugnis zur Unterzeichnung

Jede Partei verspricht der anderen Partei, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Designer hat das Recht, dem Kunden das Arbeitsergebnis zu ΓΌbergeben

Der Designer verspricht, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Kunden weiterzugeben, und dass keine andere Partei behaupten wird, dass sie Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Falls der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, verspricht er außerdem, dass diese Angestellten und Unterauftragnehmer VertrÀge mit dem Designer unterzeichnet haben, die dem Designer alle Rechte einrÀumen, die die Angestellten oder Unterauftragnehmer in Bezug auf das geistige Eigentum und das Arbeitsprodukt desDesigners haben.

5.4 Der Designer wird sich an die Gesetze halten

Der Designer verpflichtet sich, dass die Art und Weise, wie er diesen Auftrag ausfΓΌhrt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm genutztes geistiges Eigentum den geltenden US-amerikanischen und auslΓ€ndischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

5.5 Das Arbeitsprodukt verletzt keine Rechte

Der Designer sichert zu, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, dass der Designer das Recht hat, dem Auftraggeber die Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund zu gestatten, und dass dieser Vertrag nicht gegen einen Vertrag verstâßt und verstoßen wird, den der Designer mit jemand anderem abgeschlossen hat oder abschließen wird.

5.6 Der Kunde wird die Arbeit ΓΌberprΓΌfen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu ΓΌberprΓΌfen, dem Designer in angemessener Weise zur VerfΓΌgung zu stehen, wenn dieser Fragen zu diesem Projekt hat, und rechtzeitig Feedback zu geben und Entscheidungen zu treffen.

5.7 Vom Auftraggeber zur VerfΓΌgung gestelltes Material stellt keine Verletzung dar

Wenn der Auftraggeber dem Designer Material zur Verfügung stellt, das er in das Arbeitsergebnis einarbeiten soll, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieses Material nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum eines anderen verstâßt.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Dieser Vertrag lΓ€uft, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Jede Partei kann diesen Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, indem sie eine E-Mail oder einen Brief an die andere Partei schickt, in dem sie den EmpfΓ€nger darΓΌber informiert, dass der Absender den Vertrag beendet und dass der Vertrag in 7 Tagen enden wird. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch. Die Partei, die den Vertrag kΓΌndigt, muss die in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritte unternehmen. Der Designer ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt der Mitteilung einzustellen, es sei denn, in der Mitteilung steht etwas anderes. Der Auftraggeber vergΓΌtet dem Designer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Arbeit.

Die folgenden Abschnitte enden auch nach Beendigung des Vertrages nicht: 2 (Eigentum und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Wesentliche Informationen); 9 (HaftungsbeschrΓ€nkung); 10 (EntschΓ€digung); und 11 (Allgemeines). Designer die vereinbarten, nicht stornierbaren Auslagen.

7. UNABHΓ„NGIGER AUFTRAGNEHMER

Der Auftraggeber stellt den Designer als unabhΓ€ngigen Auftragnehmer ein. Die folgenden ErklΓ€rungen geben ihr VerhΓ€ltnis genau wieder:

- Der Designer verwendet fΓΌr die AusfΓΌhrung der Arbeiten seine eigenen GerΓ€te, Werkzeuge und Materialien.

- Der Auftraggeber hat keinen Einfluss darauf, wie die Arbeit tagtΓ€glich ausgefΓΌhrt wird. Vielmehr ist der Designer dafΓΌr verantwortlich zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausfΓΌhrt.

- Der Auftraggeber wird dem Designer keine Schulungen anbieten.

- Zwischen dem Auftraggeber und dem Designer besteht weder ein Partnerschafts- noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-VerhΓ€ltnis.

- Der Designer kann keine VertrÀge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.

- Der Designer hat keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherungen, Altersvorsorge, PensionsplΓ€ne, Urlaubstage).

- Der Designer ist fΓΌr seine Steuern selbst verantwortlich.

- Der Auftraggeber wird fΓΌr den Designer oder einen seiner Angestellten oder Subunternehmer keine SozialversicherungsbeitrΓ€ge einbehalten oder Zahlungen fΓΌr eine InvaliditΓ€ts-, Arbeitslosen- oder Arbeiterunfallversicherung leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

8.1 Überblick

Dieser Vertrag legt besondere BeschrΓ€nkungen fΓΌr den Umgang des Auftraggebers und des Designers mit vertraulichen Informationen fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erlΓ€utert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers

WΓ€hrend seiner Arbeit fΓΌr den Auftraggeber kann der Designer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder diese erhalten. Dabei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, GeschΓ€ftsstrategien, Forschungs- und Entwicklungsnotizen, Statistiken ΓΌber eine Website und andere Informationen, die privat. Der Designer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als handele es sich um seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Designer darf diese Informationen verwenden, um seine Aufgabe im Rahmen dieses Vertrags zu erfΓΌllen, aber nicht fΓΌr etwas anderes. Wenn der Auftraggeber dem Designer zum Beispiel erlaubt, eine Kundenliste fΓΌr den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Designer diese E-Mail-Adressen nicht fΓΌr andere Zwecke nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass der Designer die Informationen auch fΓΌr einen anderen Zweck verwenden darf, wenn der Auftraggeber dem Designer die schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Designer alle vertraulichen Informationen zurΓΌckzugeben oder zu vernichten und zu bestΓ€tigen, dass er dies getan hat. Der Designer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Designer zuvor seine schriftliche Zustimmung. Der Designer muss diesen Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags nachkommen. Die Pflichten desDesigners enden nur dann, wenn der Designer nachweisen kann, daß eine der folgenden Bedingungen erfΓΌllt ist (i) die Informationen waren bereits ΓΆffentlich, als der Designer auf sie stieß; (ii) die Informationen wurden ΓΆffentlich, nachdem der Designer auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Designers; (iii) der Designer kannte die Informationen bereits, als er auf sie stieß, und er war nicht verpflichtet, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter hat dem Designer die Informationen zur VerfΓΌgung gestellt, ohne dass der Designer sie geheim halten musste; oder (v) der Designer hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehΓΆrt.‍

8.3 Vertrauliche Informationen von Dritten

Es ist mΓΆglich, dass der Auftraggeber und der Designer jeweils Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehΓΆren. Der Auftraggeber und der Designer verpflichten sich jeweils, der anderen Partei keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehΓΆren, mitzuteilen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis, dies zu tun. Ist es dem Auftraggeber oder dem Designer gestattet, vertrauliche Informationen an die andere Partei weiterzugeben, und tut er dies, so verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich ΓΌber etwaige besondere BeschrΓ€nkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRΓ„NKUNG

Keine Partei haftet fΓΌr vertragsbrΓΌchige SchΓ€den, die die vertragsbrΓΌchige Partei bei Abschluss dieses Vertrages vernΓΌnftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. INDEMNITΓ„T

10.1 Überblick

Dieser Abschnitt ΓΌbertrΓ€gt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Auftraggeber oder den Designer oder beide verklagt oder verfolgt. Wird der Auftraggeber beispielsweise fΓΌr etwas verklagt, das der Designer getan hat, kann der Designer sich verpflichten, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm den Schaden zu ersetzen.‍

10.2 EntschΓ€digung des Kunden

In diesem Vertrag erklÀrt sich der Designer bereit, den Auftraggeber (und seine Verbündeten und deren Direktoren, GeschÀftsführer, Angestellte und BevollmÀchtigte) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, SchÀden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (i) der Arbeit, die der Designer im Rahmen dieses Vertrages geleistet hat; (ii) einem Verstoß des Designers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (iii) einem Verstoß des Designers gegen seine Zusagen in Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 EntschΓ€digung des Designers

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer (und seine Partner und deren Direktoren, GeschÀftsführer, Angestellte und Vertreter) von Verbindlichkeiten, Verlusten, SchÀden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11. ALLGEMEINES

11.1 Abtretung

Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Designer. Der Designer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an einen Dritten abtreten (außer durch Testament oder Erbvertrag), ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten zu haben. Dagegen kann der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung desDesigners abtreten. Dies ist z. B. erforderlich, wenn ein anderer Auftraggeber den Auftraggeber aufkauft oder wenn der Auftraggeber beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsgerichtsbarkeit

Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Modifikation

Verzicht. Γ„nderungen dieses Vertrags bedΓΌrfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Designers und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem der Vertrag festgehalten ist. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbinden, es sei denn, die verzichtende Partei bestΓ€tigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Bekanntmachungen

(a) Im Laufe dieses Vertrages kann es vorkommen, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persânliche Übergabe, E-Mail oder per Einschreiben oder Brief.

Per Post (frankiert, mit RΓΌckschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags aufgefΓΌhrte Adresse derPartei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse fΓΌr den Erhalt von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine KΓΌndigung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gΓΌltige Mitteilung wie folgt als zugegangen: (i) bei persΓΆnlicher Übergabe gilt sie sofort als zugegangen; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie als zugegangen, sobald eine EmpfangsbestΓ€tigung vorliegt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Briefpost (frankiert mit RΓΌckschein) gilt sie als zugegangen, sobald das Datum auf der unterzeichneten EmpfangsbestΓ€tigung vorliegt. Verweigert eine Partei die Annahme der Benachrichtigung oder kann die Benachrichtigung aufgrund einer Γ„nderung der Anschrift, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden, so gilt sie als zugegangen, wenn die Benachrichtigung zurΓΌckgewiesen wird oder nicht zugestellt werden kann. Geht die Mitteilung nach 17.00 Uhr an einem Werktag an dem Ort ein, der in der Anschrift der betreffenden Partei angegeben ist, oder an einem Tag, der kein Werktag ist, so gilt die Mitteilung um 9.00 Uhr am nΓ€chsten Werktag als eingegangen.

11.5 Trennbarkeit

Dieser Abschnitt regelt, was geschieht, wenn sich ein Teil des Vertrages als nicht durchsetzbar erweist. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil so weit wie mΓΆglich geΓ€ndert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Γ„nderung ist gesetzlich nicht zulΓ€ssig; in diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Wird ein Teil des Vertrags geΓ€ndert oder außer Acht gelassen, weil er nicht durchsetzbar ist, ist der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften

Der Kunde und der Designer mΓΌssen dieses Dokument nicht unterschreiben. Mit dem Kauf und der Akzeptanz ΓΌber den Zahlungsanbieter Stripe erklΓ€ren sich beide Parteien damit einverstanden.

11.7 Geltendes Recht

FΓΌr die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Designers aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts dieses Landes.

11.8 Gesamter Vertrag.

Dieser Vertrag stellt die endgΓΌltige und vollstΓ€ndige Vereinbarung der Parteien ΓΌber diesen Auftrag und den in diesem Vertrag behandelten Gegenstand dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen VertrΓ€ge (sowohl schriftliche als auch mΓΌndliche) zwischen den Parteien.


DIE VERTRAGSPARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN ZU, WAS DURCH IHRE DIE AKZEPTANZ BEIM KAUF ÜBER DEN ZAHLUNGSANBIETER UND DEM AKTIVIEREN DER CHECKBOX BELEGT WIRD.‍


Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) fΓΌr Design Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.

2. Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells fΓΌr das Design sowie die Systeme dahinter und der Auftraggeber der Abonnent.

2.2 Der Auftraggeber bestÀtigt mit Abschluss des Vertrags, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemÀß und vollstÀndig sind. Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollstÀndige Angaben gemacht hat.

2.3 Der Vertrag ist nicht ΓΌbertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu ΓΌbertragen.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. MΓΌndliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedΓΌrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer wird im Abonnementvertrag festgelegt und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

3.2 Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und betrΓ€gt entweder einen Monat, ein Halbjahr oder ein Jahr.

3.1.1 Das Abonnement verlΓ€ngert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekΓΌndigt wird. Eine KΓΌndigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mΓΆglich.

3.2.2 Im Falle einer KΓΌndigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren geltend zu machen.

3.1.3 Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstâßt oder das Design System missbrÀuchlich verwendet. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs

4.1 Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschrΓ€nkte Nutzungsrecht an den Design wΓ€hrend des Abos sowie danach oder wΓ€hrend Pausen.

4.2 Das Design kΓΆnnen fΓΌr kommerzielle Zwecke genutzt werden.

4.3 Es gibt einen Probezeitraum von 14 Tagen wΓ€hrend dessen der Auftraggeber die MΓΆglichkeit hat, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. Sollten der Auftraggeber sich wΓ€hrend dieses Zeitraums fΓΌr eine Beendigung entscheiden, sind sΓ€mtliche vom Designanbieter erstellten Designs unverzΓΌglich zu lΓΆschen und dΓΌrfen nicht mehr verwendet werden. Im diesen Fall bekommt der Auftraggeber eine RΓΌckerstattung der bereits bezahlenten AbonnementgebΓΌhren. Nach Ablauf des Probezeitraums gelten die regulΓ€ren Vertragsbedingungen des Designanbieters.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sÀmtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trÀgt sÀmtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

4.5 Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewΓ€hren.

5. Bereitstellung des Design Systems

5.0 Das Design System ist ein von Designanbieter auf Wunsch den Auftraggebers erstellte und auf seine Brand/Marke individuell angepasste Bibliothek mit dem Elementen fΓΌr die Design-Arbeiten in Figma. Falls der Arbeitgeber bereits ein Design System besitzt oder nur Design ohne System wΓΌnscht ist keine Bereitstellung des Design Systems notwendig.

5.1 Der Designanbieter stellt dem Auftraggeber das Design System wΓ€hrend des Abonnements zur VerfΓΌgung. Nach Beendigung, Stornierung oder wΓ€hrend der Pausen des Abonnements steht das Design System dem Auftraggeber nicht mehr zur VerfΓΌgung.

5.2 Das Design System ist jederzeit Eigentum vom Designanbieter.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche MÀngel zu überprüfen und dem Designanbieter etwaige MÀngel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Design System als vertragsgemÀß und frei von MÀngeln.

5.4 Der Designanbieter ist bestrebt, das Design System jederzeit zur VerfΓΌgung zu stellen. Der Designanbieter kann jedoch keine Garantie dafΓΌr ΓΌbernehmen, dass das Design System jederzeit verfΓΌgbar sein wird. Insbesondere kann der Designanbieter nicht fΓΌr Ausfallzeiten oder VerzΓΆgerungen bei der Bereitstellung des Design Systems haftbar gemacht werden.

5.5 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Design System ohne VorankΓΌndigung vorΓΌbergehend oder dauerhaft aus dem Angebot zu entfernen.

5.6 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Design System jederzeit zu Γ€ndern oder zu modifizieren, um die QualitΓ€t und Leistung des Design Systems zu verbessern. Der Auftraggeber wird ΓΌber Γ„nderungen oder Modifikationen des Design Systems informiert. Der Designanbieter ΓΌbernimmt keine Haftung fΓΌr SchΓ€den, die dem Auftraggeber durch Γ„nderungen oder Modifikationen des Design Systems entstehen.

5.7 Im Falle einer KΓΌndigung der Zusammenarbeit zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber ist die weitere Nutzung des Design Systems durch den Auftraggeber nicht gestattet. Dem Auftraggeber stehen jedoch zwei Optionen zur weiteren Nutzung zur VerfΓΌgung:

5.7.1 Eine Betreuung des Design Systems durch den Designanbieter fΓΌr eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten, welche automatisch verlΓ€ngert wird. FΓΌr diese Betreuung fΓ€llt ein jΓ€hrlicher Wartungsbeitrag von 1750 EUR an.

5.7.2 Alternativ kann der Auftraggeber eine einmalige AblΓΆse von 7450 EUR leisten, wodurch ihm sΓ€mtliche Nutzungsrechte des Design Systems ΓΌbertragen werden.

Bis eine dieser Optionen gewΓ€hlt und die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bleibt das Design System Eigentum des Designanbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System nicht weiter zu verwenden, bis eine Einigung erzielt und die entsprechende Option formalisiert wurde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemÀß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu Àndern.

6.2 Der Designanbieter wird den Auftraggeber ΓΌber Γ„nderungen der AbonnementgebΓΌhren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren kΓΌndigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kΓΌndigt, gilt er als EinverstΓ€ndnis mit den geΓ€nderten AbonnementgebΓΌhren.

6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in HΓΆhe von 5% ΓΌber dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen hΓΆheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t.

6.5 Im Falle einer fristlosen KΓΌndigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren sowie fΓΌr entstandene SchΓ€den.

6.6 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollstΓ€ndiger Zahlung der ausstehenden AbonnementgebΓΌhren.

6.7 Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungΓΌltige Kreditkarte angibt.

6.8 Der Designanbieter ist berechtigt, die AbonnementgebΓΌhren im Voraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die AbonnementgebΓΌhren vor dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.

6.9 Bei einer KΓΌndigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die AbonnementgebΓΌhren fΓΌr den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

7. Verwendung von Design im Abo Angebote und AGB-Akzeptanz bei Stripe-Payment

7.1 Durch das Abonnement des Designs auf DaaS erklΓ€rt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Zahlung durch Stripe erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) von Stripe zu akzeptieren.

7.2 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Stripe entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich fΓΌr ZahlungsverzΓΆgerungen, -stornierungen oder -rΓΌckerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

8. Widerrufsrecht

8.1 Der Auftraggeber erklÀrt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemÀß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.

8.1.2 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kΓΌndigt oder das Design System nicht nutzt.

9. KΓΌndigungsrecht

9.1 Der Designanbieter behÀlt sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstâßt oder das Design System missbrÀuchlich verwendet.

9.2 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kΓΌndigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der AbonnementgebΓΌhren in Verzug gerΓ€t.

9.3 Die KΓΌndigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberΓΌhrt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.

9.4 Im Falle einer ordentlichen KΓΌndigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf RΓΌckerstattung bereits gezahlter AbonnementgebΓΌhren.

9.5 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, bei einer ordentlichen KΓΌndigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

9.6 Die KΓΌndigung hat schriftlich zu erfolgen. Die KΓΌndigung per E-Mail ist ausreichend.

9.7 Im Falle einer fristlosen KΓΌndigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberΓΌhrt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in HΓΆhe der entgangenen AbonnementgebΓΌhren sowie fΓΌr entstandene SchΓ€den geltend zu machen.

9.8 Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Bis zur vollstΓ€ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber, wie im Vertrag vereinbart, sind alle vom Designanbieter bereitgestellten Design urheberrechtlich geschΓΌtzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designanbieters zu kopieren, zu verΓ€ndern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.

10.2 Nach vollstΓ€ndiger Bezahlung durch den Auftraggeber werden sΓ€mtliche Rechte am geistigen Eigentum des Designs an den Auftraggeber ΓΌbertragen. Der Designanbieter verzichtet auf alle weiteren Rechte und AnsprΓΌche an den Designs.

10.3 Bis zur vollstΓ€ndigen RechteΓΌbertragung ist der Auftraggeber verpflichtet, sΓ€mtliche Urheberrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf geistiges Eigentum des Designanbieters in den Design zu erhalten und unverΓ€ndert zu lassen.

10.4 Nach der Übertragung des geistigen Eigentums darf der Auftraggeber die Marken und Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Design stehen, ohne EinschrÀnkungen nutzen.

10.5 Jegliche Hinweise auf patentgeschützte Erfindungen, die im Zusammenhang mit dem Design genutzt werden, sind nach Übertragung des geistigen Eigentums für den Auftraggeber zur freien Nutzung zugÀnglich.

10.6 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen vor der vollstÀndigen Übertragung des geistigen Eigentums, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Hâhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

10.7 Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprΓΌche bleibt hiervon unberΓΌhrt.

10.8 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht hΓΆher ist als die Vertragsstrafe.

11. GewΓ€hrleistung und MΓ€ngelansprΓΌche

11.1 Der Designanbieter gewÀhrleistet, dass die Design zum Zeitpunkt der Übergabe frei von MÀngeln sind. Die GewÀhrleistungsfrist betrÀgt 12 Monate.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf MÀngel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige MÀngel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.

11.4 SchlΓ€gt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurΓΌcktreten oder den Preis mindern.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für MÀngel, die auf unsachgemÀße Behandlung oder Verwendung der Design durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1 Der Designanbieter haftet nur fΓΌr SchΓ€den, die auf einer vorsΓ€tzlichen oder grob fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache FahrlΓ€ssigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernΓΌnftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr mittelbare SchΓ€den, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige VermΓΆgensschΓ€den des Auftraggebers.

12.3 Die vorstehenden HaftungsbeschrΓ€nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, KΓΆrper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhΓ€ngigen Haftung.

12.4 Die Haftung des Designanbieters für SchÀden, die aufgrund von Datenverlusten oder Stârungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschrÀnkt, der entstanden wÀre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemÀß gesichert hÀtte.

12.5 Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschrΓ€nkt ist, gilt dies auch fΓΌr die persΓΆnliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und ErfΓΌllungsgehilfen des Designanbieters.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen AnsprΓΌchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur VerfΓΌgung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er ΓΌber alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfΓΌgt.

12.7 Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, VollstÀndigkeit oder AktualitÀt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemÀße, vollstÀndige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.

12.8 Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sΓ€mtlichen AnsprΓΌchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Design durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und UnterstΓΌtzung zur VerfΓΌgung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.

12.9 Der Designanbieter haftet nicht für SchÀden oder Verluste, die aufgrund von UmstÀnden außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise hâhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.

12.10 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, den Betrieb der Design jederzeit ohne vorherige AnkΓΌndigung einzustellen oder zu Γ€ndern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen GrΓΌnden erforderlich ist.

13. Vertragsstrafe

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Hâhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

14.2 Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprΓΌche bleibt hiervon unberΓΌhrt.

14.3 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht hΓΆher ist als die Vertragsstrafe.

14. Datenschutz

14.1 Der Auftraggeber erklΓ€rt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur ErfΓΌllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natΓΌrliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

14.2 Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder fΓΌr andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

14.3 Der Designanbieter ist berechtigt, zur ErfΓΌllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.

14.4 Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.

14.5 Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die UmstÀnde und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

14.6 Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehâren insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmÀßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

14.7 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darΓΌber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten ΓΌber ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

14.8 Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die LΓΆschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr fΓΌr die vertraglich vereinbarten

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sΓ€mtliche im Rahmen des VertragsverhΓ€ltnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrΓΌcklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch fΓΌr die Zeit nach Beendigung des VertragsverhΓ€ltnisses.

15.3 Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugÀnglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.

15.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.

15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits âffentlich bekannt sind oder die der EmpfÀnger bereits kannte.

15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht fΓΌr Informationen, die der EmpfΓ€nger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.

15.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht fΓΌr Informationen, die der EmpfΓ€nger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

15.8 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, SchadensersatzansprΓΌche geltend zu machen.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der ΓΌbrigen Bestimmungen nicht berΓΌhrt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nΓ€chsten kommt.

17. Γ„nderungen und ErgΓ€nzungen

17.1 Der Designanbieter behΓ€lt sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu Γ€ndern oder zu ergΓ€nzen. Die geΓ€nderten oder ergΓ€nzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur VerfΓΌgung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geΓ€nderten oder ergΓ€nzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

17.2 Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen GrΓΌnden zu Γ€ndern oder zu ergΓ€nzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur VerfΓΌgung stellen. Die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen weiter nutzt.

17.3 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder Verluste, die aufgrund von Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen der Design entstehen, es sei denn, die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen wurden vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrt.

17.4 Der Designanbieter haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder Verluste, die aufgrund von Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Γ„nderungen oder ErgΓ€nzungen wurden vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass fΓΌr den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage fΓΌr die DurchfΓΌhrung des Vertrages.

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