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Letzte Änderung 27.09.2023

Nutzungsbedingungen & AGB

Nutzungsbedingungen & AGB

Standardvertrag für Nutzungsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Design im Abonnementmodell, von Design-Dienstleistungen, -Produkten, -Seminaren, -Workshops,  und -Projektaufträgen

Standardvertrag für Nutzungsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Design im Abonnementmodell, von Design-Dienstleistungen, -Produkten, -Seminaren, -Workshops,  und -Projektaufträgen

Dieser Vertrag besteht zwischen (der "Auftraggeber") und Jax IT GmbH, einem Unternehmen (der "Designer").

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG
1.1 Projekt

Der Kunde beauftragt den Designer mit den im Kaufangebot beschriebenen Aufgaben. Ein Designer ist eine Person, die visuelle Darstellungen von Konzepten und Ideen erstellt. Designer arbeiten daran, einzigartige Lösungen für den Auftraggeber und die Kundenbedürfnisse zu schaffen und berücksichtigen dabei Ästhetik, Funktionalität und andere Anforderungen, um ihr Design einzigartig zu machen.

1.2 Zeitplan

Der Designer wird die Arbeiten nach Bezahlung beginnen und bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Designer jederzeit gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, beendet werden.

1.3 Bezahlung

Der Auftraggeber zahlt dem Designer den Auftrag im Vorfeld. Hiervon zahlt der Auftraggeber dem Designer 100% des Auftragesvolumen vor Beginn der Arbeiten.

1.4 Auslagen

Der Auftraggeber erstattet dem Designer seine Auslagen. Die Kosten müssen nicht im Voraus vom Auftraggeber genehmigt werden.

1.5 Weitere Rechnungen

Wenn weitere Kosten hinzukommen, stellt der Designer dem Auftraggeber das in Rechnung. Der Designer stellt dem Auftraggeber am Ende des Projekts eine Rechnung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlung nach diesem Datum wird ein Säumniszuschlag von 3,0% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.

1.6 Unterstützung

Der Designer leistet keinen Support für eine Leistung, sobald der Auftraggeber diese abgenommen hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. EIGENTUM UND LIZENZEN
2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte

Im Rahmen dieser Arbeit erstellt der Designer ein "Arbeitsprodukt" für den Auftraggeber. Um Verwirrung zu vermeiden, ist das Arbeitsergebnis das fertige Produkt, sowie Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware und Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, an dem der Designer im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. das er konzipiert, schafft, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Designer überlässt dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber es vollständig bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Designer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Interessen an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) überlässt, und dass der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Der Auftraggeber kann das Arbeitsergebnis nach Belieben nutzen, oder er kann das Arbeitsergebnis überhaupt nicht nutzen. Der Kunde kann es zum Beispiel nach eigenem Ermessen verändern, zerstören oder verkaufen.

2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Designer

Sobald der Designer dem Auftraggeber das Arbeitsprodukt übergibt, hat der Designer keine Rechte daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Designer hier ausdrücklich einräumt. Der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange dies der Präsentation des Werks dient und nicht zu einem anderen Zweck. Der Kunde erteilt nicht die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Designers bei der Sicherung der Eigentumsrechte

In der Zukunft kann der Kunde die Hilfe des Designers benötigen, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsprodukts ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Designer erklärt sich bereit, dabei zu helfen. So kann es beispielsweise sein, dass der Designer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Wenn der Auftraggeber den Designer nicht beauftragen kann, erklärt sich der Designer damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Namen des Designers handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gibt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Designer trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt der Designer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zum Bevollmächtigten des Designers, der im Namen des Designers und im Auftrag des Designers handelt, um die erforderlichen Dokumente auszufertigen, zu überprüfen und zu übergeben und alle anderen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zweck von Absatz 2.1 (Auftraggeber ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte) zu erreichen.

2.4 Geistiges Eigentum des Designers, das kein Arbeitsprodukt ist.

Im Verlauf des Projekts kann der Designer geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder das er von Dritten lizenziert hat, das aber nicht als "Arbeitsprodukt" gilt. Dies wird als "Hintergrund-IP" bezeichnet. Mögliche Beispiele für geistiges Eigentum im Hintergrund sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Designer überlässt dem Kunden dieses Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrages räumt der Designer dem Kunden jedoch das Recht ein, das Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um die Produkte des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen und Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Hintergrund-IP weltweit und unentgeltlich nutzen, aber er kann seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung)). Der Auftraggeber kann das Hintergrund-IP nicht getrennt von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Designer kann diese Einräumung nicht zurücknehmen, und diese Einräumung endet nicht, wenn der Vertrag beendet ist.

2.5 Recht des Designers auf Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden

Der Designer muss unter Umständen das geistige Eigentum des Auftraggebers nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Auftraggeber den Designer zum Beispiel mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Designer möglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Maße nutzen darf, wie es für die Ausführung der Arbeit des Designers angemessenerweise erforderlich ist. Darüber hinaus überträgt der Auftraggeber dem Designer keine Rechte am geistigen Eigentum, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

3. AUFTRÄGE VON WETTBEWERBERN

Der Designer wird bis zur Beendigung dieses Vertrages nicht für einen Konkurrenten des Auftraggebers arbeiten. Um Verwirrung zu vermeiden, ist ein Wettbewerber jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder bereitstellt, die den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der beabsichtigt, eines dieser Dinge zu tun. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung ist, wenn der Designer vorher um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber ihr schriftlich zustimmt. Wenn der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungen in diesem Absatz einhalten.

4. ABWERBEVERBOT

Bis zur Beendigung dieses Vertrages wird der Designer nicht: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftraggebers auffordern, nicht mehr für den Auftraggeber zu arbeiten; (b) Kunden oder Klienten des Auftraggebers auffordern, nicht mehr mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; oder (c) niemanden einstellen, der in den 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages für den Auftraggeber gearbeitet hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Designer eine allgemeine Anzeige aufgibt und sich jemand meldet, der zufällig für den Auftraggeber gearbeitet hat. In diesem Fall kann der Designer diesen Kandidaten einstellen. Der Designer verpflichtet sich, nichts in diesem Absatz für sich selbst oder einen Dritten zu tun.

5. VERTRETUNGEN
5.1 Überblick

Dieser Abschnitt enthält wichtige Zusagen zwischen den Parteien.

5.2 Befugnis zur Unterzeichnung

Jede Partei verspricht der anderen Partei, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Designer hat das Recht, dem Kunden das Arbeitsergebnis zu übergeben

Der Designer verspricht, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Kunden weiterzugeben, und dass keine andere Partei behaupten wird, dass sie Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Falls der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, verspricht er außerdem, dass diese Angestellten und Unterauftragnehmer Verträge mit dem Designer unterzeichnet haben, die dem Designer alle Rechte einräumen, die die Angestellten oder Unterauftragnehmer in Bezug auf das geistige Eigentum und das Arbeitsprodukt desDesigners haben.

5.4 Der Designer wird sich an die Gesetze halten

Der Designer verpflichtet sich, dass die Art und Weise, wie er diesen Auftrag ausführt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm genutztes geistiges Eigentum den geltenden US-amerikanischen und ausländischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

5.5 Das Arbeitsprodukt verletzt keine Rechte

Der Designer sichert zu, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, dass der Designer das Recht hat, dem Auftraggeber die Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund zu gestatten, und dass dieser Vertrag nicht gegen einen Vertrag verstößt und verstoßen wird, den der Designer mit jemand anderem abgeschlossen hat oder abschließen wird.

5.6 Der Kunde wird die Arbeit überprüfen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu überprüfen, dem Designer in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen, wenn dieser Fragen zu diesem Projekt hat, und rechtzeitig Feedback zu geben und Entscheidungen zu treffen.

5.7 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material stellt keine Verletzung dar

Wenn der Auftraggeber dem Designer Material zur Verfügung stellt, das er in das Arbeitsergebnis einarbeiten soll, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieses Material nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum eines anderen verstößt.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Dieser Vertrag läuft, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Jede Partei kann diesen Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, indem sie eine E-Mail oder einen Brief an die andere Partei schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag beendet und dass der Vertrag in 7 Tagen enden wird. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss die in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritte unternehmen. Der Designer ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt der Mitteilung einzustellen, es sei denn, in der Mitteilung steht etwas anderes. Der Auftraggeber vergütet dem Designer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Arbeit.

Die folgenden Abschnitte enden auch nach Beendigung des Vertrages nicht: 2 (Eigentum und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Wesentliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Entschädigung); und 11 (Allgemeines). Designer die vereinbarten, nicht stornierbaren Auslagen.

7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

Der Auftraggeber stellt den Designer als unabhängigen Auftragnehmer ein. Die folgenden Erklärungen geben ihr Verhältnis genau wieder:

- Der Designer verwendet für die Ausführung der Arbeiten seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien.

- Der Auftraggeber hat keinen Einfluss darauf, wie die Arbeit tagtäglich ausgeführt wird. Vielmehr ist der Designer dafür verantwortlich zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausführt.

- Der Auftraggeber wird dem Designer keine Schulungen anbieten.

- Zwischen dem Auftraggeber und dem Designer besteht weder ein Partnerschafts- noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.

- Der Designer kann keine Verträge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.

- Der Designer hat keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherungen, Altersvorsorge, Pensionspläne, Urlaubstage).

- Der Designer ist für seine Steuern selbst verantwortlich.

- Der Auftraggeber wird für den Designer oder einen seiner Angestellten oder Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten oder Zahlungen für eine Invaliditäts-, Arbeitslosen- oder Arbeiterunfallversicherung leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
8.1 Überblick

Dieser Vertrag legt besondere Beschränkungen für den Umgang des Auftraggebers und des Designers mit vertraulichen Informationen fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers

Während seiner Arbeit für den Auftraggeber kann der Designer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder diese erhalten. Dabei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- und Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere Informationen, die privat. Der Designer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als handele es sich um seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Designer darf diese Informationen verwenden, um seine Aufgabe im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, aber nicht für etwas anderes. Wenn der Auftraggeber dem Designer zum Beispiel erlaubt, eine Kundenliste für den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Designer diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass der Designer die Informationen auch für einen anderen Zweck verwenden darf, wenn der Auftraggeber dem Designer die schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Designer alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten und zu bestätigen, dass er dies getan hat. Der Designer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Designer zuvor seine schriftliche Zustimmung. Der Designer muss diesen Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags nachkommen. Die Pflichten desDesigners enden nur dann, wenn der Designer nachweisen kann, daß eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (i) die Informationen waren bereits öffentlich, als der Designer auf sie stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich, nachdem der Designer auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Designers; (iii) der Designer kannte die Informationen bereits, als er auf sie stieß, und er war nicht verpflichtet, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter hat dem Designer die Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass der Designer sie geheim halten musste; oder (v) der Designer hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehört.

8.3 Vertrauliche Informationen von Dritten

Es ist möglich, dass der Auftraggeber und der Designer jeweils Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Auftraggeber und der Designer verpflichten sich jeweils, der anderen Partei keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehören, mitzuteilen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis, dies zu tun. Ist es dem Auftraggeber oder dem Designer gestattet, vertrauliche Informationen an die andere Partei weiterzugeben, und tut er dies, so verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über etwaige besondere Beschränkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Keine Partei haftet für vertragsbrüchige Schäden, die die vertragsbrüchige Partei bei Abschluss dieses Vertrages vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. INDEMNITÄT
10.1 Überblick

Dieser Abschnitt überträgt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Auftraggeber oder den Designer oder beide verklagt oder verfolgt. Wird der Auftraggeber beispielsweise für etwas verklagt, das der Designer getan hat, kann der Designer sich verpflichten, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm den Schaden zu ersetzen.

10.2 Entschädigung des Kunden

In diesem Vertrag erklärt sich der Designer bereit, den Auftraggeber (und seine Verbündeten und deren Direktoren, Geschäftsführer, Angestellte und Bevollmächtigte) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (i) der Arbeit, die der Designer im Rahmen dieses Vertrages geleistet hat; (ii) einem Verstoß des Designers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (iii) einem Verstoß des Designers gegen seine Zusagen in Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 Entschädigung des Designers

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer (und seine Partner und deren Direktoren, Geschäftsführer, Angestellte und Vertreter) von Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11. ALLGEMEINES
11.1 Abtretung

Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Designer. Der Designer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an einen Dritten abtreten (außer durch Testament oder Erbvertrag), ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten zu haben. Dagegen kann der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung desDesigners abtreten. Dies ist z. B. erforderlich, wenn ein anderer Auftraggeber den Auftraggeber aufkauft oder wenn der Auftraggeber beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsgerichtsbarkeit

Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Modifikation

Verzicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Designers und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem der Vertrag festgehalten ist. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbinden, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Bekanntmachungen

(a) Im Laufe dieses Vertrages kann es vorkommen, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Übergabe, E-Mail oder per Einschreiben oder Brief.

Per Post (frankiert, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags aufgeführte Adresse derPartei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Erhalt von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugegangen: (i) bei persönlicher Übergabe gilt sie sofort als zugegangen; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie als zugegangen, sobald eine Empfangsbestätigung vorliegt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Briefpost (frankiert mit Rückschein) gilt sie als zugegangen, sobald das Datum auf der unterzeichneten Empfangsbestätigung vorliegt. Verweigert eine Partei die Annahme der Benachrichtigung oder kann die Benachrichtigung aufgrund einer Änderung der Anschrift, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden, so gilt sie als zugegangen, wenn die Benachrichtigung zurückgewiesen wird oder nicht zugestellt werden kann. Geht die Mitteilung nach 17.00 Uhr an einem Werktag an dem Ort ein, der in der Anschrift der betreffenden Partei angegeben ist, oder an einem Tag, der kein Werktag ist, so gilt die Mitteilung um 9.00 Uhr am nächsten Werktag als eingegangen.

11.5 Trennbarkeit

Dieser Abschnitt regelt, was geschieht, wenn sich ein Teil des Vertrages als nicht durchsetzbar erweist. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil so weit wie möglich geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig; in diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Wird ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen, weil er nicht durchsetzbar ist, ist der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften

Der Kunde und der Designer müssen dieses Dokument nicht unterschreiben. Mit dem Kauf und der Akzeptanz über den Zahlungsanbieter Stripe erklären sich beide Parteien damit einverstanden.

11.7 Geltendes Recht

Für die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Designers aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts dieses Landes.

11.8 Gesamter Vertrag.

Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien über diesen Auftrag und den in diesem Vertrag behandelten Gegenstand dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.


DIE VERTRAGSPARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN ZU, WAS DURCH IHRE DIE AKZEPTANZ BEIM KAUF ÜBER DEN ZAHLUNGSANBIETER UND DEM AKTIVIEREN DER CHECKBOX BELEGT WIRD.‍


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Design Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.

2. Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells für das Design sowie die Systeme dahinter und der Auftraggeber der Abonnent.

2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Vertrags, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

2.3 Der Vertrag ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer wird im Abonnementvertrag festgelegt und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

3.2 Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und beträgt entweder einen Monat, ein Halbjahr oder ein Jahr.

3.1.1 Das Abonnement verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Eine Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

3.2.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren geltend zu machen.

3.1.3 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder das Design System missbräuchlich verwendet. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs

4.1 Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Design während des Abos sowie danach oder während Pausen.

4.2 Das Design können für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

4.3 Es gibt einen Probezeitraum von 14 Tagen während dessen der Auftraggeber die Möglichkeit hat, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. Sollten der Auftraggeber sich während dieses Zeitraums für eine Beendigung entscheiden, sind sämtliche vom Designanbieter erstellten Designs unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Im diesen Fall bekommt der Auftraggeber eine Rückerstattung der bereits bezahlenten Abonnementgebühren. Nach Ablauf des Probezeitraums gelten die regulären Vertragsbedingungen des Designanbieters.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

4.5 Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewähren.

5. Bereitstellung des Design Systems

5.0 Das Design System ist ein von Designanbieter auf Wunsch den Auftraggebers erstellte und auf seine Brand/Marke individuell angepasste Bibliothek mit dem Elementen für die Design-Arbeiten in Figma. Falls der Arbeitgeber bereits ein Design System besitzt oder nur Design ohne System wünscht ist keine Bereitstellung des Design Systems notwendig.

5.1 Der Designanbieter stellt dem Auftraggeber das Design System während des Abonnements zur Verfügung. Nach Beendigung, Stornierung oder während der Pausen des Abonnements steht das Design System dem Auftraggeber nicht mehr zur Verfügung.

5.2 Das Design System ist jederzeit Eigentum vom Designanbieter.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und dem Designanbieter etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Design System als vertragsgemäß und frei von Mängeln.

5.4 Der Designanbieter ist bestrebt, das Design System jederzeit zur Verfügung zu stellen. Der Designanbieter kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass das Design System jederzeit verfügbar sein wird. Insbesondere kann der Designanbieter nicht für Ausfallzeiten oder Verzögerungen bei der Bereitstellung des Design Systems haftbar gemacht werden.

5.5 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Design System ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft aus dem Angebot zu entfernen.

5.6 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Design System jederzeit zu ändern oder zu modifizieren, um die Qualität und Leistung des Design Systems zu verbessern. Der Auftraggeber wird über Änderungen oder Modifikationen des Design Systems informiert. Der Designanbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Änderungen oder Modifikationen des Design Systems entstehen.

5.7 Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber ist die weitere Nutzung des Design Systems durch den Auftraggeber nicht gestattet. Dem Auftraggeber stehen jedoch zwei Optionen zur weiteren Nutzung zur Verfügung:

5.7.1 Eine Betreuung des Design Systems durch den Designanbieter für eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten, welche automatisch verlängert wird. Für diese Betreuung fällt ein jährlicher Wartungsbeitrag von 1750 EUR an.

5.7.2 Alternativ kann der Auftraggeber eine einmalige Ablöse von 7450 EUR leisten, wodurch ihm sämtliche Nutzungsrechte des Design Systems übertragen werden.

Bis eine dieser Optionen gewählt und die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bleibt das Design System Eigentum des Designanbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System nicht weiter zu verwenden, bis eine Einigung erzielt und die entsprechende Option formalisiert wurde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemäß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu ändern.

6.2 Der Designanbieter wird den Auftraggeber über Änderungen der Abonnementgebühren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geänderten Abonnementgebühren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Abonnementgebühren kündigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kündigt, gilt er als Einverständnis mit den geänderten Abonnementgebühren.

6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abonnementgebühren in Verzug gerät.

6.5 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden.

6.6 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der ausstehenden Abonnementgebühren.

6.7 Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungültige Kreditkarte angibt.

6.8 Der Designanbieter ist berechtigt, die Abonnementgebühren im Voraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abonnementgebühren vor dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.

6.9 Bei einer Kündigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die Abonnementgebühren für den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

7. Verwendung von Design im Abo Angebote und AGB-Akzeptanz bei Stripe-Payment

7.1 Durch das Abonnement des Designs auf DaaS erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Zahlung durch Stripe erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stripe zu akzeptieren.

7.2 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Stripe entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich für Zahlungsverzögerungen, -stornierungen oder -rückerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

8. Widerrufsrecht

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.

8.1.2 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kündigt oder das Design System nicht nutzt.

9. Kündigungsrecht

9.1 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder das Design System missbräuchlich verwendet.

9.2 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät.

9.3 Die Kündigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberührt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.

9.4 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

9.5 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, bei einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

9.6 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

9.7 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberührt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden geltend zu machen.

9.8 Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, wie im Vertrag vereinbart, sind alle vom Designanbieter bereitgestellten Design urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designanbieters zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.

10.2 Nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber werden sämtliche Rechte am geistigen Eigentum des Designs an den Auftraggeber übertragen. Der Designanbieter verzichtet auf alle weiteren Rechte und Ansprüche an den Designs.

10.3 Bis zur vollständigen Rechteübertragung ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Urheberrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf geistiges Eigentum des Designanbieters in den Design zu erhalten und unverändert zu lassen.

10.4 Nach der Übertragung des geistigen Eigentums darf der Auftraggeber die Marken und Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Design stehen, ohne Einschränkungen nutzen.

10.5 Jegliche Hinweise auf patentgeschützte Erfindungen, die im Zusammenhang mit dem Design genutzt werden, sind nach Übertragung des geistigen Eigentums für den Auftraggeber zur freien Nutzung zugänglich.

10.6 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen vor der vollständigen Übertragung des geistigen Eigentums, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

10.7 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

10.8 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafe.

11. Gewährleistung und Mängelansprüche

11.1 Der Designanbieter gewährleistet, dass die Design zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.

11.4 Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Design durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1 Der Designanbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache Fahrlässigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung.

12.4 Die Haftung des Designanbieters für Schäden, die aufgrund von Datenverlusten oder Störungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der entstanden wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.

12.5 Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Designanbieters.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

12.7 Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.

12.8 Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Design durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.

12.9 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.

12.10 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, den Betrieb der Design jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder zu ändern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.

13. Vertragsstrafe

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

14.2 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.3 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafe.

14. Datenschutz

14.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

14.2 Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

14.3 Der Designanbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.

14.4 Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.

14.5 Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

14.6 Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehören insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

14.7 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

14.8 Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Löschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr für die vertraglich vereinbarten

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15.3 Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.

15.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.

15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt sind oder die der Empfänger bereits kannte.

15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.

15.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

15.8 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Änderungen und Ergänzungen

17.1 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

17.2 Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Änderungen oder Ergänzungen weiter nutzt.

17.3 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen der Design entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

17.4 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass für den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage für die Durchführung des Vertrages.

Dieser Vertrag besteht zwischen (der "Auftraggeber") und Jax IT GmbH, einem Unternehmen (der "Designer").

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG
1.1 Projekt

Der Kunde beauftragt den Designer mit den im Kaufangebot beschriebenen Aufgaben. Ein Designer ist eine Person, die visuelle Darstellungen von Konzepten und Ideen erstellt. Designer arbeiten daran, einzigartige Lösungen für den Auftraggeber und die Kundenbedürfnisse zu schaffen und berücksichtigen dabei Ästhetik, Funktionalität und andere Anforderungen, um ihr Design einzigartig zu machen.

1.2 Zeitplan

Der Designer wird die Arbeiten nach Bezahlung beginnen und bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Designer jederzeit gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, beendet werden.

1.3 Bezahlung

Der Auftraggeber zahlt dem Designer den Auftrag im Vorfeld. Hiervon zahlt der Auftraggeber dem Designer 100% des Auftragesvolumen vor Beginn der Arbeiten.

1.4 Auslagen

Der Auftraggeber erstattet dem Designer seine Auslagen. Die Kosten müssen nicht im Voraus vom Auftraggeber genehmigt werden.

1.5 Weitere Rechnungen

Wenn weitere Kosten hinzukommen, stellt der Designer dem Auftraggeber das in Rechnung. Der Designer stellt dem Auftraggeber am Ende des Projekts eine Rechnung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlung nach diesem Datum wird ein Säumniszuschlag von 3,0% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.

1.6 Unterstützung

Der Designer leistet keinen Support für eine Leistung, sobald der Auftraggeber diese abgenommen hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. EIGENTUM UND LIZENZEN
2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte

Im Rahmen dieser Arbeit erstellt der Designer ein "Arbeitsprodukt" für den Auftraggeber. Um Verwirrung zu vermeiden, ist das Arbeitsergebnis das fertige Produkt, sowie Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware und Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, an dem der Designer im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. das er konzipiert, schafft, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Designer überlässt dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber es vollständig bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Designer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Interessen an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) überlässt, und dass der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Der Auftraggeber kann das Arbeitsergebnis nach Belieben nutzen, oder er kann das Arbeitsergebnis überhaupt nicht nutzen. Der Kunde kann es zum Beispiel nach eigenem Ermessen verändern, zerstören oder verkaufen.

2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Designer

Sobald der Designer dem Auftraggeber das Arbeitsprodukt übergibt, hat der Designer keine Rechte daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Designer hier ausdrücklich einräumt. Der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange dies der Präsentation des Werks dient und nicht zu einem anderen Zweck. Der Kunde erteilt nicht die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Designers bei der Sicherung der Eigentumsrechte

In der Zukunft kann der Kunde die Hilfe des Designers benötigen, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsprodukts ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Designer erklärt sich bereit, dabei zu helfen. So kann es beispielsweise sein, dass der Designer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Wenn der Auftraggeber den Designer nicht beauftragen kann, erklärt sich der Designer damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Namen des Designers handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gibt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Designer trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt der Designer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zum Bevollmächtigten des Designers, der im Namen des Designers und im Auftrag des Designers handelt, um die erforderlichen Dokumente auszufertigen, zu überprüfen und zu übergeben und alle anderen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zweck von Absatz 2.1 (Auftraggeber ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte) zu erreichen.

2.4 Geistiges Eigentum des Designers, das kein Arbeitsprodukt ist.

Im Verlauf des Projekts kann der Designer geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder das er von Dritten lizenziert hat, das aber nicht als "Arbeitsprodukt" gilt. Dies wird als "Hintergrund-IP" bezeichnet. Mögliche Beispiele für geistiges Eigentum im Hintergrund sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Designer überlässt dem Kunden dieses Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrages räumt der Designer dem Kunden jedoch das Recht ein, das Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um die Produkte des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen und Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Hintergrund-IP weltweit und unentgeltlich nutzen, aber er kann seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung)). Der Auftraggeber kann das Hintergrund-IP nicht getrennt von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Designer kann diese Einräumung nicht zurücknehmen, und diese Einräumung endet nicht, wenn der Vertrag beendet ist.

2.5 Recht des Designers auf Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden

Der Designer muss unter Umständen das geistige Eigentum des Auftraggebers nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Auftraggeber den Designer zum Beispiel mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Designer möglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Maße nutzen darf, wie es für die Ausführung der Arbeit des Designers angemessenerweise erforderlich ist. Darüber hinaus überträgt der Auftraggeber dem Designer keine Rechte am geistigen Eigentum, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

3. AUFTRÄGE VON WETTBEWERBERN

Der Designer wird bis zur Beendigung dieses Vertrages nicht für einen Konkurrenten des Auftraggebers arbeiten. Um Verwirrung zu vermeiden, ist ein Wettbewerber jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder bereitstellt, die den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der beabsichtigt, eines dieser Dinge zu tun. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung ist, wenn der Designer vorher um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber ihr schriftlich zustimmt. Wenn der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungen in diesem Absatz einhalten.

4. ABWERBEVERBOT

Bis zur Beendigung dieses Vertrages wird der Designer nicht: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftraggebers auffordern, nicht mehr für den Auftraggeber zu arbeiten; (b) Kunden oder Klienten des Auftraggebers auffordern, nicht mehr mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; oder (c) niemanden einstellen, der in den 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages für den Auftraggeber gearbeitet hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Designer eine allgemeine Anzeige aufgibt und sich jemand meldet, der zufällig für den Auftraggeber gearbeitet hat. In diesem Fall kann der Designer diesen Kandidaten einstellen. Der Designer verpflichtet sich, nichts in diesem Absatz für sich selbst oder einen Dritten zu tun.

5. VERTRETUNGEN
5.1 Überblick

Dieser Abschnitt enthält wichtige Zusagen zwischen den Parteien.

5.2 Befugnis zur Unterzeichnung

Jede Partei verspricht der anderen Partei, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Designer hat das Recht, dem Kunden das Arbeitsergebnis zu übergeben

Der Designer verspricht, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Kunden weiterzugeben, und dass keine andere Partei behaupten wird, dass sie Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Falls der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, verspricht er außerdem, dass diese Angestellten und Unterauftragnehmer Verträge mit dem Designer unterzeichnet haben, die dem Designer alle Rechte einräumen, die die Angestellten oder Unterauftragnehmer in Bezug auf das geistige Eigentum und das Arbeitsprodukt desDesigners haben.

5.4 Der Designer wird sich an die Gesetze halten

Der Designer verpflichtet sich, dass die Art und Weise, wie er diesen Auftrag ausführt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm genutztes geistiges Eigentum den geltenden US-amerikanischen und ausländischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

5.5 Das Arbeitsprodukt verletzt keine Rechte

Der Designer sichert zu, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, dass der Designer das Recht hat, dem Auftraggeber die Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund zu gestatten, und dass dieser Vertrag nicht gegen einen Vertrag verstößt und verstoßen wird, den der Designer mit jemand anderem abgeschlossen hat oder abschließen wird.

5.6 Der Kunde wird die Arbeit überprüfen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu überprüfen, dem Designer in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen, wenn dieser Fragen zu diesem Projekt hat, und rechtzeitig Feedback zu geben und Entscheidungen zu treffen.

5.7 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material stellt keine Verletzung dar

Wenn der Auftraggeber dem Designer Material zur Verfügung stellt, das er in das Arbeitsergebnis einarbeiten soll, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieses Material nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum eines anderen verstößt.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Dieser Vertrag läuft, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Jede Partei kann diesen Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, indem sie eine E-Mail oder einen Brief an die andere Partei schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag beendet und dass der Vertrag in 7 Tagen enden wird. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss die in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritte unternehmen. Der Designer ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt der Mitteilung einzustellen, es sei denn, in der Mitteilung steht etwas anderes. Der Auftraggeber vergütet dem Designer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Arbeit.

Die folgenden Abschnitte enden auch nach Beendigung des Vertrages nicht: 2 (Eigentum und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Wesentliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Entschädigung); und 11 (Allgemeines). Designer die vereinbarten, nicht stornierbaren Auslagen.

7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

Der Auftraggeber stellt den Designer als unabhängigen Auftragnehmer ein. Die folgenden Erklärungen geben ihr Verhältnis genau wieder:

- Der Designer verwendet für die Ausführung der Arbeiten seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien.

- Der Auftraggeber hat keinen Einfluss darauf, wie die Arbeit tagtäglich ausgeführt wird. Vielmehr ist der Designer dafür verantwortlich zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausführt.

- Der Auftraggeber wird dem Designer keine Schulungen anbieten.

- Zwischen dem Auftraggeber und dem Designer besteht weder ein Partnerschafts- noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.

- Der Designer kann keine Verträge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.

- Der Designer hat keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherungen, Altersvorsorge, Pensionspläne, Urlaubstage).

- Der Designer ist für seine Steuern selbst verantwortlich.

- Der Auftraggeber wird für den Designer oder einen seiner Angestellten oder Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten oder Zahlungen für eine Invaliditäts-, Arbeitslosen- oder Arbeiterunfallversicherung leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
8.1 Überblick

Dieser Vertrag legt besondere Beschränkungen für den Umgang des Auftraggebers und des Designers mit vertraulichen Informationen fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers

Während seiner Arbeit für den Auftraggeber kann der Designer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder diese erhalten. Dabei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- und Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere Informationen, die privat. Der Designer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als handele es sich um seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Designer darf diese Informationen verwenden, um seine Aufgabe im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, aber nicht für etwas anderes. Wenn der Auftraggeber dem Designer zum Beispiel erlaubt, eine Kundenliste für den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Designer diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass der Designer die Informationen auch für einen anderen Zweck verwenden darf, wenn der Auftraggeber dem Designer die schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Designer alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten und zu bestätigen, dass er dies getan hat. Der Designer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Designer zuvor seine schriftliche Zustimmung. Der Designer muss diesen Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags nachkommen. Die Pflichten desDesigners enden nur dann, wenn der Designer nachweisen kann, daß eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (i) die Informationen waren bereits öffentlich, als der Designer auf sie stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich, nachdem der Designer auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Designers; (iii) der Designer kannte die Informationen bereits, als er auf sie stieß, und er war nicht verpflichtet, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter hat dem Designer die Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass der Designer sie geheim halten musste; oder (v) der Designer hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehört.

8.3 Vertrauliche Informationen von Dritten

Es ist möglich, dass der Auftraggeber und der Designer jeweils Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Auftraggeber und der Designer verpflichten sich jeweils, der anderen Partei keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehören, mitzuteilen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis, dies zu tun. Ist es dem Auftraggeber oder dem Designer gestattet, vertrauliche Informationen an die andere Partei weiterzugeben, und tut er dies, so verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über etwaige besondere Beschränkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Keine Partei haftet für vertragsbrüchige Schäden, die die vertragsbrüchige Partei bei Abschluss dieses Vertrages vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. INDEMNITÄT
10.1 Überblick

Dieser Abschnitt überträgt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Auftraggeber oder den Designer oder beide verklagt oder verfolgt. Wird der Auftraggeber beispielsweise für etwas verklagt, das der Designer getan hat, kann der Designer sich verpflichten, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm den Schaden zu ersetzen.

10.2 Entschädigung des Kunden

In diesem Vertrag erklärt sich der Designer bereit, den Auftraggeber (und seine Verbündeten und deren Direktoren, Geschäftsführer, Angestellte und Bevollmächtigte) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (i) der Arbeit, die der Designer im Rahmen dieses Vertrages geleistet hat; (ii) einem Verstoß des Designers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (iii) einem Verstoß des Designers gegen seine Zusagen in Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 Entschädigung des Designers

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer (und seine Partner und deren Direktoren, Geschäftsführer, Angestellte und Vertreter) von Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11. ALLGEMEINES
11.1 Abtretung

Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Designer. Der Designer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an einen Dritten abtreten (außer durch Testament oder Erbvertrag), ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten zu haben. Dagegen kann der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung desDesigners abtreten. Dies ist z. B. erforderlich, wenn ein anderer Auftraggeber den Auftraggeber aufkauft oder wenn der Auftraggeber beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsgerichtsbarkeit

Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Modifikation

Verzicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Designers und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem der Vertrag festgehalten ist. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbinden, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Bekanntmachungen

(a) Im Laufe dieses Vertrages kann es vorkommen, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Übergabe, E-Mail oder per Einschreiben oder Brief.

Per Post (frankiert, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags aufgeführte Adresse derPartei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Erhalt von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugegangen: (i) bei persönlicher Übergabe gilt sie sofort als zugegangen; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie als zugegangen, sobald eine Empfangsbestätigung vorliegt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Briefpost (frankiert mit Rückschein) gilt sie als zugegangen, sobald das Datum auf der unterzeichneten Empfangsbestätigung vorliegt. Verweigert eine Partei die Annahme der Benachrichtigung oder kann die Benachrichtigung aufgrund einer Änderung der Anschrift, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden, so gilt sie als zugegangen, wenn die Benachrichtigung zurückgewiesen wird oder nicht zugestellt werden kann. Geht die Mitteilung nach 17.00 Uhr an einem Werktag an dem Ort ein, der in der Anschrift der betreffenden Partei angegeben ist, oder an einem Tag, der kein Werktag ist, so gilt die Mitteilung um 9.00 Uhr am nächsten Werktag als eingegangen.

11.5 Trennbarkeit

Dieser Abschnitt regelt, was geschieht, wenn sich ein Teil des Vertrages als nicht durchsetzbar erweist. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil so weit wie möglich geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig; in diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Wird ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen, weil er nicht durchsetzbar ist, ist der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften

Der Kunde und der Designer müssen dieses Dokument nicht unterschreiben. Mit dem Kauf und der Akzeptanz über den Zahlungsanbieter Stripe erklären sich beide Parteien damit einverstanden.

11.7 Geltendes Recht

Für die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Designers aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts dieses Landes.

11.8 Gesamter Vertrag.

Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien über diesen Auftrag und den in diesem Vertrag behandelten Gegenstand dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.


DIE VERTRAGSPARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN ZU, WAS DURCH IHRE DIE AKZEPTANZ BEIM KAUF ÜBER DEN ZAHLUNGSANBIETER UND DEM AKTIVIEREN DER CHECKBOX BELEGT WIRD.‍


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Design Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.

2. Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells für das Design sowie die Systeme dahinter und der Auftraggeber der Abonnent.

2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Vertrags, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

2.3 Der Vertrag ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer wird im Abonnementvertrag festgelegt und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

3.2 Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und beträgt entweder einen Monat, ein Halbjahr oder ein Jahr.

3.1.1 Das Abonnement verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Eine Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

3.2.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren geltend zu machen.

3.1.3 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder das Design System missbräuchlich verwendet. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs

4.1 Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Design während des Abos sowie danach oder während Pausen.

4.2 Das Design können für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

4.3 Es gibt einen Probezeitraum von 14 Tagen während dessen der Auftraggeber die Möglichkeit hat, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. Sollten der Auftraggeber sich während dieses Zeitraums für eine Beendigung entscheiden, sind sämtliche vom Designanbieter erstellten Designs unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Im diesen Fall bekommt der Auftraggeber eine Rückerstattung der bereits bezahlenten Abonnementgebühren. Nach Ablauf des Probezeitraums gelten die regulären Vertragsbedingungen des Designanbieters.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

4.5 Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewähren.

5. Bereitstellung des Design Systems

5.0 Das Design System ist ein von Designanbieter auf Wunsch den Auftraggebers erstellte und auf seine Brand/Marke individuell angepasste Bibliothek mit dem Elementen für die Design-Arbeiten in Figma. Falls der Arbeitgeber bereits ein Design System besitzt oder nur Design ohne System wünscht ist keine Bereitstellung des Design Systems notwendig.

5.1 Der Designanbieter stellt dem Auftraggeber das Design System während des Abonnements zur Verfügung. Nach Beendigung, Stornierung oder während der Pausen des Abonnements steht das Design System dem Auftraggeber nicht mehr zur Verfügung.

5.2 Das Design System ist jederzeit Eigentum vom Designanbieter.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und dem Designanbieter etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Design System als vertragsgemäß und frei von Mängeln.

5.4 Der Designanbieter ist bestrebt, das Design System jederzeit zur Verfügung zu stellen. Der Designanbieter kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass das Design System jederzeit verfügbar sein wird. Insbesondere kann der Designanbieter nicht für Ausfallzeiten oder Verzögerungen bei der Bereitstellung des Design Systems haftbar gemacht werden.

5.5 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Design System ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft aus dem Angebot zu entfernen.

5.6 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Design System jederzeit zu ändern oder zu modifizieren, um die Qualität und Leistung des Design Systems zu verbessern. Der Auftraggeber wird über Änderungen oder Modifikationen des Design Systems informiert. Der Designanbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Änderungen oder Modifikationen des Design Systems entstehen.

5.7 Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber ist die weitere Nutzung des Design Systems durch den Auftraggeber nicht gestattet. Dem Auftraggeber stehen jedoch zwei Optionen zur weiteren Nutzung zur Verfügung:

5.7.1 Eine Betreuung des Design Systems durch den Designanbieter für eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten, welche automatisch verlängert wird. Für diese Betreuung fällt ein jährlicher Wartungsbeitrag von 1750 EUR an.

5.7.2 Alternativ kann der Auftraggeber eine einmalige Ablöse von 7450 EUR leisten, wodurch ihm sämtliche Nutzungsrechte des Design Systems übertragen werden.

Bis eine dieser Optionen gewählt und die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bleibt das Design System Eigentum des Designanbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System nicht weiter zu verwenden, bis eine Einigung erzielt und die entsprechende Option formalisiert wurde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemäß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu ändern.

6.2 Der Designanbieter wird den Auftraggeber über Änderungen der Abonnementgebühren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geänderten Abonnementgebühren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Abonnementgebühren kündigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kündigt, gilt er als Einverständnis mit den geänderten Abonnementgebühren.

6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abonnementgebühren in Verzug gerät.

6.5 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden.

6.6 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der ausstehenden Abonnementgebühren.

6.7 Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungültige Kreditkarte angibt.

6.8 Der Designanbieter ist berechtigt, die Abonnementgebühren im Voraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abonnementgebühren vor dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.

6.9 Bei einer Kündigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die Abonnementgebühren für den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

7. Verwendung von Design im Abo Angebote und AGB-Akzeptanz bei Stripe-Payment

7.1 Durch das Abonnement des Designs auf DaaS erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Zahlung durch Stripe erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stripe zu akzeptieren.

7.2 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Stripe entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich für Zahlungsverzögerungen, -stornierungen oder -rückerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

8. Widerrufsrecht

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.

8.1.2 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kündigt oder das Design System nicht nutzt.

9. Kündigungsrecht

9.1 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder das Design System missbräuchlich verwendet.

9.2 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät.

9.3 Die Kündigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberührt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.

9.4 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

9.5 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, bei einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

9.6 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

9.7 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberührt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden geltend zu machen.

9.8 Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, wie im Vertrag vereinbart, sind alle vom Designanbieter bereitgestellten Design urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designanbieters zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.

10.2 Nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber werden sämtliche Rechte am geistigen Eigentum des Designs an den Auftraggeber übertragen. Der Designanbieter verzichtet auf alle weiteren Rechte und Ansprüche an den Designs.

10.3 Bis zur vollständigen Rechteübertragung ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Urheberrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf geistiges Eigentum des Designanbieters in den Design zu erhalten und unverändert zu lassen.

10.4 Nach der Übertragung des geistigen Eigentums darf der Auftraggeber die Marken und Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Design stehen, ohne Einschränkungen nutzen.

10.5 Jegliche Hinweise auf patentgeschützte Erfindungen, die im Zusammenhang mit dem Design genutzt werden, sind nach Übertragung des geistigen Eigentums für den Auftraggeber zur freien Nutzung zugänglich.

10.6 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen vor der vollständigen Übertragung des geistigen Eigentums, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

10.7 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

10.8 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafe.

11. Gewährleistung und Mängelansprüche

11.1 Der Designanbieter gewährleistet, dass die Design zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.

11.4 Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Design durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1 Der Designanbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache Fahrlässigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung.

12.4 Die Haftung des Designanbieters für Schäden, die aufgrund von Datenverlusten oder Störungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der entstanden wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.

12.5 Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Designanbieters.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

12.7 Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.

12.8 Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Design durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.

12.9 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.

12.10 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, den Betrieb der Design jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder zu ändern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.

13. Vertragsstrafe

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

14.2 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.3 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafe.

14. Datenschutz

14.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

14.2 Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

14.3 Der Designanbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.

14.4 Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.

14.5 Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

14.6 Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehören insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

14.7 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

14.8 Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Löschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr für die vertraglich vereinbarten

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15.3 Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.

15.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.

15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt sind oder die der Empfänger bereits kannte.

15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.

15.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

15.8 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Änderungen und Ergänzungen

17.1 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

17.2 Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Änderungen oder Ergänzungen weiter nutzt.

17.3 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen der Design entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

17.4 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass für den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage für die Durchführung des Vertrages.

Dieser Vertrag besteht zwischen (der "Auftraggeber") und Jax IT GmbH, einem Unternehmen (der "Designer").

1. ARBEIT UND BEZAHLUNG

1.1 Projekt

Der Kunde beauftragt den Designer mit den im Kaufangebot beschriebenen Aufgaben. Ein Designer ist eine Person, die visuelle Darstellungen von Konzepten und Ideen erstellt. Designer arbeiten daran, einzigartige Lösungen für den Auftraggeber und die Kundenbedürfnisse zu schaffen und berücksichtigen dabei Ästhetik, Funktionalität und andere Anforderungen, um ihr Design einzigartig zu machen.

1.2 Zeitplan

Der Designer wird die Arbeiten nach Bezahlung beginnen und bis zum Abschluss der Arbeiten fortsetzen. Dieser Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Designer jederzeit gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6, Laufzeit und Kündigung, beendet werden.

1.3 Bezahlung

Der Auftraggeber zahlt dem Designer den Auftrag im Vorfeld. Hiervon zahlt der Auftraggeber dem Designer 100% des Auftragesvolumen vor Beginn der Arbeiten.

1.4 Auslagen

Der Auftraggeber erstattet dem Designer seine Auslagen. Die Kosten müssen nicht im Voraus vom Auftraggeber genehmigt werden.

1.5 Weitere Rechnungen

Wenn weitere Kosten hinzukommen, stellt der Designer dem Auftraggeber das in Rechnung. Der Designer stellt dem Auftraggeber am Ende des Projekts eine Rechnung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlung nach diesem Datum wird ein Säumniszuschlag von 3,0% pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben.

1.6 Unterstützung

Der Designer leistet keinen Support für eine Leistung, sobald der Auftraggeber diese abgenommen hat, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. EIGENTUM UND LIZENZEN

2.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte

Im Rahmen dieser Arbeit erstellt der Designer ein "Arbeitsprodukt" für den Auftraggeber. Um Verwirrung zu vermeiden, ist das Arbeitsergebnis das fertige Produkt, sowie Entwürfe, Notizen, Materialien, Modelle, Hardware und Designs, Erfindungen, Patente, Codes und alles andere, an dem der Designer im Rahmen dieses Projekts arbeitet, d. h. das er konzipiert, schafft, entwirft, entwickelt, erfindet, bearbeitet oder in die Praxis umsetzt, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum dieses Vertrags geschieht. Der Designer überlässt dem Auftraggeber dieses Arbeitsergebnis, sobald der Auftraggeber es vollständig bezahlt hat. Das bedeutet, dass der Designer dem Auftraggeber alle seine Rechte, Titel und Interessen an dem Arbeitsergebnis (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) überlässt, und dass der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Der Auftraggeber kann das Arbeitsergebnis nach Belieben nutzen, oder er kann das Arbeitsergebnis überhaupt nicht nutzen. Der Kunde kann es zum Beispiel nach eigenem Ermessen verändern, zerstören oder verkaufen.

2.2 Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Designer

Sobald der Designer dem Auftraggeber das Arbeitsprodukt übergibt, hat der Designer keine Rechte daran, außer denen, die der Auftraggeber dem Designer hier ausdrücklich einräumt. Der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios und Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange dies der Präsentation des Werks dient und nicht zu einem anderen Zweck. Der Kunde erteilt nicht die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, um Geld zu verdienen oder für andere kommerzielle Zwecke. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz zurückzunehmen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags.

2.3 Hilfe des Designers bei der Sicherung der Eigentumsrechte

In der Zukunft kann der Kunde die Hilfe des Designers benötigen, um nachzuweisen, dass er Eigentümer des Arbeitsprodukts ist, oder um die Übertragung abzuschließen. Der Designer erklärt sich bereit, dabei zu helfen. So kann es beispielsweise sein, dass der Designer eine Patentanmeldung unterzeichnen muss. Der Auftraggeber übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Wenn der Auftraggeber den Designer nicht beauftragen kann, erklärt sich der Designer damit einverstanden, dass der Auftraggeber im Namen des Designers handeln kann, um dasselbe zu erreichen. Die folgende Formulierung gibt dem Auftraggeber dieses Recht: Wenn der Auftraggeber den Designer trotz angemessener Bemühungen nicht finden kann, ernennt der Designer hiermit unwiderruflich den Auftraggeber zum Bevollmächtigten des Designers, der im Namen des Designers und im Auftrag des Designers handelt, um die erforderlichen Dokumente auszufertigen, zu überprüfen und zu übergeben und alle anderen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zweck von Absatz 2.1 (Auftraggeber ist Eigentümer aller Arbeitsprodukte) zu erreichen.

2.4 Geistiges Eigentum des Designers, das kein Arbeitsprodukt ist.

Im Verlauf des Projekts kann der Designer geistiges Eigentum verwenden, das ihm gehört oder das er von Dritten lizenziert hat, das aber nicht als "Arbeitsprodukt" gilt. Dies wird als "Hintergrund-IP" bezeichnet. Mögliche Beispiele für geistiges Eigentum im Hintergrund sind bereits vorhandener Code, Schriftarten, ordnungsgemäß lizenzierte Stockfotos und Webanwendungstools. Der Designer überlässt dem Kunden dieses Hintergrund-IP nicht. Als Teil des Vertrages räumt der Designer dem Kunden jedoch das Recht ein, das Hintergrund-IP zu nutzen und zu lizenzieren (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben), um die Produkte des Kunden zu entwickeln, zu vermarkten, zu verkaufen und zu unterstützen und Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Hintergrund-IP weltweit und unentgeltlich nutzen, aber er kann seine Rechte an dem Hintergrund-IP nicht übertragen (außer wie in Abschnitt 11.1 (Abtretung)). Der Auftraggeber kann das Hintergrund-IP nicht getrennt von seinen Produkten oder Dienstleistungen verkaufen oder lizenzieren. Der Designer kann diese Einräumung nicht zurücknehmen, und diese Einräumung endet nicht, wenn der Vertrag beendet ist.

2.5 Recht des Designers auf Nutzung des geistigen Eigentums des Kunden

Der Designer muss unter Umständen das geistige Eigentum des Auftraggebers nutzen, um seine Arbeit zu erledigen. Wenn der Auftraggeber den Designer zum Beispiel mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss der Designer möglicherweise das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designer das geistige Eigentum des Auftraggebers und anderes geistiges Eigentum, über das der Auftraggeber verfügt, in dem Maße nutzen darf, wie es für die Ausführung der Arbeit des Designers angemessenerweise erforderlich ist. Darüber hinaus überträgt der Auftraggeber dem Designer keine Rechte am geistigen Eigentum, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

3. AUFTRÄGE VON WETTBEWERBERN

Der Designer wird bis zur Beendigung dieses Vertrages nicht für einen Konkurrenten des Auftraggebers arbeiten. Um Verwirrung zu vermeiden, ist ein Wettbewerber jeder Dritte, der Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt, bewirbt, verkauft, lizenziert, vertreibt oder bereitstellt, die den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers im Wesentlichen ähnlich sind. Ein Wettbewerber ist auch ein Dritter, der beabsichtigt, eines dieser Dinge zu tun. Die einzige Ausnahme von dieser Einschränkung ist, wenn der Designer vorher um Erlaubnis bittet und der Auftraggeber ihr schriftlich zustimmt. Wenn der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, muss er sicherstellen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungen in diesem Absatz einhalten.

4. ABWERBEVERBOT

Bis zur Beendigung dieses Vertrages wird der Designer nicht: (a) Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftraggebers auffordern, nicht mehr für den Auftraggeber zu arbeiten; (b) Kunden oder Klienten des Auftraggebers auffordern, nicht mehr mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; oder (c) niemanden einstellen, der in den 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages für den Auftraggeber gearbeitet hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Designer eine allgemeine Anzeige aufgibt und sich jemand meldet, der zufällig für den Auftraggeber gearbeitet hat. In diesem Fall kann der Designer diesen Kandidaten einstellen. Der Designer verpflichtet sich, nichts in diesem Absatz für sich selbst oder einen Dritten zu tun.

5. VERTRETUNGEN

5.1 Überblick

Dieser Abschnitt enthält wichtige Zusagen zwischen den Parteien.

5.2 Befugnis zur Unterzeichnung

Jede Partei verspricht der anderen Partei, dass sie die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

5.3 Der Designer hat das Recht, dem Kunden das Arbeitsergebnis zu übergeben

Der Designer verspricht, dass er Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist, dass er in der Lage ist, das Arbeitsergebnis an den Kunden weiterzugeben, und dass keine andere Partei behaupten wird, dass sie Eigentümer des Arbeitsergebnisses ist. Falls der Designer Angestellte oder Unterauftragnehmer einsetzt, verspricht er außerdem, dass diese Angestellten und Unterauftragnehmer Verträge mit dem Designer unterzeichnet haben, die dem Designer alle Rechte einräumen, die die Angestellten oder Unterauftragnehmer in Bezug auf das geistige Eigentum und das Arbeitsprodukt desDesigners haben.

5.4 Der Designer wird sich an die Gesetze halten

Der Designer verpflichtet sich, dass die Art und Weise, wie er diesen Auftrag ausführt, sein Arbeitsergebnis und jegliches von ihm genutztes geistiges Eigentum den geltenden US-amerikanischen und ausländischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

5.5 Das Arbeitsprodukt verletzt keine Rechte

Der Designer sichert zu, dass sein Arbeitsergebnis keine Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird, dass der Designer das Recht hat, dem Auftraggeber die Nutzung des geistigen Eigentums im Hintergrund zu gestatten, und dass dieser Vertrag nicht gegen einen Vertrag verstößt und verstoßen wird, den der Designer mit jemand anderem abgeschlossen hat oder abschließen wird.

5.6 Der Kunde wird die Arbeit überprüfen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis zu überprüfen, dem Designer in angemessener Weise zur Verfügung zu stehen, wenn dieser Fragen zu diesem Projekt hat, und rechtzeitig Feedback zu geben und Entscheidungen zu treffen.

5.7 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material stellt keine Verletzung dar

Wenn der Auftraggeber dem Designer Material zur Verfügung stellt, das er in das Arbeitsergebnis einarbeiten soll, verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieses Material nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum eines anderen verstößt.

6. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Dieser Vertrag läuft, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Jede Partei kann diesen Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, indem sie eine E-Mail oder einen Brief an die andere Partei schickt, in dem sie den Empfänger darüber informiert, dass der Absender den Vertrag beendet und dass der Vertrag in 7 Tagen enden wird. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch. Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss die in Abschnitt 11.4 beschriebenen Schritte unternehmen. Der Designer ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt der Mitteilung einzustellen, es sei denn, in der Mitteilung steht etwas anderes. Der Auftraggeber vergütet dem Designer die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Arbeit.

Die folgenden Abschnitte enden auch nach Beendigung des Vertrages nicht: 2 (Eigentum und Lizenzen); 3 (Wettbewerbsverpflichtungen); 4 (Abwerbeverbot); 5 (Zusicherungen); 8 (Wesentliche Informationen); 9 (Haftungsbeschränkung); 10 (Entschädigung); und 11 (Allgemeines). Designer die vereinbarten, nicht stornierbaren Auslagen.

7. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

Der Auftraggeber stellt den Designer als unabhängigen Auftragnehmer ein. Die folgenden Erklärungen geben ihr Verhältnis genau wieder:

- Der Designer verwendet für die Ausführung der Arbeiten seine eigenen Geräte, Werkzeuge und Materialien.

- Der Auftraggeber hat keinen Einfluss darauf, wie die Arbeit tagtäglich ausgeführt wird. Vielmehr ist der Designer dafür verantwortlich zu bestimmen, wann, wo und wie er die Arbeiten ausführt.

- Der Auftraggeber wird dem Designer keine Schulungen anbieten.

- Zwischen dem Auftraggeber und dem Designer besteht weder ein Partnerschafts- noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.

- Der Designer kann keine Verträge abschließen, Versprechungen machen oder im Namen des Auftraggebers handeln.

- Der Designer hat keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers (z. B. Gruppenversicherungen, Altersvorsorge, Pensionspläne, Urlaubstage).

- Der Designer ist für seine Steuern selbst verantwortlich.

- Der Auftraggeber wird für den Designer oder einen seiner Angestellten oder Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten oder Zahlungen für eine Invaliditäts-, Arbeitslosen- oder Arbeiterunfallversicherung leisten.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

8.1 Überblick

Dieser Vertrag legt besondere Beschränkungen für den Umgang des Auftraggebers und des Designers mit vertraulichen Informationen fest. Diese Verpflichtungen werden in diesem Abschnitt erläutert.

8.2 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers

Während seiner Arbeit für den Auftraggeber kann der Designer auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers stoßen oder diese erhalten. Dabei handelt es sich um Informationen wie Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Forschungs- und Entwicklungsnotizen, Statistiken über eine Website und andere Informationen, die privat. Der Designer verpflichtet sich, diese Informationen so zu behandeln, als handele es sich um seine eigenen vertraulichen Informationen. Der Designer darf diese Informationen verwenden, um seine Aufgabe im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, aber nicht für etwas anderes. Wenn der Auftraggeber dem Designer zum Beispiel erlaubt, eine Kundenliste für den Versand eines Newsletters zu verwenden, darf der Designer diese E-Mail-Adressen nicht für andere Zwecke nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass der Designer die Informationen auch für einen anderen Zweck verwenden darf, wenn der Auftraggeber dem Designer die schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Nach Beendigung dieses Vertrages hat der Designer alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten und zu bestätigen, dass er dies getan hat. Der Designer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Designer zuvor seine schriftliche Zustimmung. Der Designer muss diesen Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags nachkommen. Die Pflichten desDesigners enden nur dann, wenn der Designer nachweisen kann, daß eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (i) die Informationen waren bereits öffentlich, als der Designer auf sie stieß; (ii) die Informationen wurden öffentlich, nachdem der Designer auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Designers; (iii) der Designer kannte die Informationen bereits, als er auf sie stieß, und er war nicht verpflichtet, sie geheim zu halten; (iv) ein Dritter hat dem Designer die Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass der Designer sie geheim halten musste; oder (v) der Designer hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehört.

8.3 Vertrauliche Informationen von Dritten

Es ist möglich, dass der Auftraggeber und der Designer jeweils Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die Dritten gehören. Der Auftraggeber und der Designer verpflichten sich jeweils, der anderen Partei keine vertraulichen Informationen, die Dritten gehören, mitzuteilen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis, dies zu tun. Ist es dem Auftraggeber oder dem Designer gestattet, vertrauliche Informationen an die andere Partei weiterzugeben, und tut er dies, so verpflichtet sich die weitergebende Partei, die andere Partei schriftlich über etwaige besondere Beschränkungen hinsichtlich dieser Informationen zu informieren.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Keine Partei haftet für vertragsbrüchige Schäden, die die vertragsbrüchige Partei bei Abschluss dieses Vertrages vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte.

10. INDEMNITÄT

10.1 Überblick

Dieser Abschnitt überträgt bestimmte Risiken zwischen den Parteien, wenn ein Dritter den Auftraggeber oder den Designer oder beide verklagt oder verfolgt. Wird der Auftraggeber beispielsweise für etwas verklagt, das der Designer getan hat, kann der Designer sich verpflichten, den Auftraggeber zu verteidigen oder ihm den Schaden zu ersetzen.

10.2 Entschädigung des Kunden

In diesem Vertrag erklärt sich der Designer bereit, den Auftraggeber (und seine Verbündeten und deren Direktoren, Geschäftsführer, Angestellte und Bevollmächtigte) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (i) der Arbeit, die der Designer im Rahmen dieses Vertrages geleistet hat; (ii) einem Verstoß des Designers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (iii) einem Verstoß des Designers gegen seine Zusagen in Abschnitt 5 (Zusicherungen).

10.3 Entschädigung des Designers

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer (und seine Partner und deren Direktoren, Geschäftsführer, Angestellte und Vertreter) von Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben.

11. ALLGEMEINES

11.1 Abtretung

Dieser Vertrag gilt nur für den Auftraggeber und den Designer. Der Designer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an einen Dritten abtreten (außer durch Testament oder Erbvertrag), ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erhalten zu haben. Dagegen kann der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung desDesigners abtreten. Dies ist z. B. erforderlich, wenn ein anderer Auftraggeber den Auftraggeber aufkauft oder wenn der Auftraggeber beschließt, das aus diesem Vertrag resultierende Arbeitsergebnis zu verkaufen.

11.2 Schiedsgerichtsbarkeit

Als ausschließliches Mittel zur Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann eine Partei verlangen, dass die Streitigkeit durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln für Handelsschiedsverfahren beigelegt wird.

11.3 Modifikation

Verzicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Designers und der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem der Vertrag festgehalten ist. Keine der Parteien kann auf ihre Rechte aus diesem Vertrag verzichten oder die andere Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbinden, es sei denn, die verzichtende Partei bestätigt dies schriftlich und unterzeichnet ein entsprechendes Dokument.

11.4 Bekanntmachungen

(a) Im Laufe dieses Vertrages kann es vorkommen, dass eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Damit die Mitteilung gültig ist, muss sie schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: persönliche Übergabe, E-Mail oder per Einschreiben oder Brief.

Per Post (frankiert, mit Rückschein). Die Mitteilung muss an die am Ende dieses Vertrags aufgeführte Adresse derPartei oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die die Partei schriftlich als geeignete Adresse für den Erhalt von Mitteilungen angegeben hat.

(b) Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung eingeht, kann sehr wichtig sein. Um Verwirrung zu vermeiden, gilt eine gültige Mitteilung wie folgt als zugegangen: (i) bei persönlicher Übergabe gilt sie sofort als zugegangen; (ii) bei Zustellung per E-Mail gilt sie als zugegangen, sobald eine Empfangsbestätigung vorliegt; (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Briefpost (frankiert mit Rückschein) gilt sie als zugegangen, sobald das Datum auf der unterzeichneten Empfangsbestätigung vorliegt. Verweigert eine Partei die Annahme der Benachrichtigung oder kann die Benachrichtigung aufgrund einer Änderung der Anschrift, die nicht mitgeteilt wurde, nicht zugestellt werden, so gilt sie als zugegangen, wenn die Benachrichtigung zurückgewiesen wird oder nicht zugestellt werden kann. Geht die Mitteilung nach 17.00 Uhr an einem Werktag an dem Ort ein, der in der Anschrift der betreffenden Partei angegeben ist, oder an einem Tag, der kein Werktag ist, so gilt die Mitteilung um 9.00 Uhr am nächsten Werktag als eingegangen.

11.5 Trennbarkeit

Dieser Abschnitt regelt, was geschieht, wenn sich ein Teil des Vertrages als nicht durchsetzbar erweist. In diesem Fall wird der nicht durchsetzbare Teil so weit wie möglich geändert, um ihn durchsetzbar zu machen, es sei denn, diese Änderung ist gesetzlich nicht zulässig; in diesem Fall wird der Teil außer Acht gelassen. Wird ein Teil des Vertrags geändert oder außer Acht gelassen, weil er nicht durchsetzbar ist, ist der Rest des Vertrags weiterhin durchsetzbar.

11.6 Unterschriften

Der Kunde und der Designer müssen dieses Dokument nicht unterschreiben. Mit dem Kauf und der Akzeptanz über den Zahlungsanbieter Stripe erklären sich beide Parteien damit einverstanden.

11.7 Geltendes Recht

Für die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Designers aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts dieses Landes.

11.8 Gesamter Vertrag.

Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien über diesen Auftrag und den in diesem Vertrag behandelten Gegenstand dar. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen Verträge (sowohl schriftliche als auch mündliche) zwischen den Parteien.


DIE VERTRAGSPARTEIEN STIMMEN DEM VORSTEHENDEN ZU, WAS DURCH IHRE DIE AKZEPTANZ BEIM KAUF ÜBER DEN ZAHLUNGSANBIETER UND DEM AKTIVIEREN DER CHECKBOX BELEGT WIRD.‍


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Design Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Designanbieter in Bezug auf das Design im Abonnementmodell. Sie legen die Bedingungen und die Dauer des Abonnements sowie die Nutzung des Designs durch den Auftraggeber fest.

2. Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber zustande. Dabei ist der Designanbieter der Anbieter des Abonnementmodells für das Design sowie die Systeme dahinter und der Auftraggeber der Abonnent.

2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Vertrags, dass er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

2.3 Der Vertrag ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Der Auftraggeber akzeptiert diesen Vertrag, indem er das Abonnement abschließt.

3. Vertragsdauer

3.1 Die Vertragsdauer wird im Abonnementvertrag festgelegt und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

3.2 Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach der Wahl des Auftraggebers und beträgt entweder einen Monat, ein Halbjahr oder ein Jahr.

3.1.1 Das Abonnement verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern es nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Eine Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

3.2.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren geltend zu machen.

3.1.3 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder das Design System missbräuchlich verwendet. Der Designanbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung informieren.

4. Nutzungsrechte der Designs

4.1 Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Design während des Abos sowie danach oder während Pausen.

4.2 Das Design können für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

4.3 Es gibt einen Probezeitraum von 14 Tagen während dessen der Auftraggeber die Möglichkeit hat, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden. Sollten der Auftraggeber sich während dieses Zeitraums für eine Beendigung entscheiden, sind sämtliche vom Designanbieter erstellten Designs unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Im diesen Fall bekommt der Auftraggeber eine Rückerstattung der bereits bezahlenten Abonnementgebühren. Nach Ablauf des Probezeitraums gelten die regulären Vertragsbedingungen des Designanbieters.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten durch das Design beruhen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die dem Designanbieter aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

4.5 Der Designanbieter ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber das Design in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum Design zu gewähren.

5. Bereitstellung des Design Systems

5.0 Das Design System ist ein von Designanbieter auf Wunsch den Auftraggebers erstellte und auf seine Brand/Marke individuell angepasste Bibliothek mit dem Elementen für die Design-Arbeiten in Figma. Falls der Arbeitgeber bereits ein Design System besitzt oder nur Design ohne System wünscht ist keine Bereitstellung des Design Systems notwendig.

5.1 Der Designanbieter stellt dem Auftraggeber das Design System während des Abonnements zur Verfügung. Nach Beendigung, Stornierung oder während der Pausen des Abonnements steht das Design System dem Auftraggeber nicht mehr zur Verfügung.

5.2 Das Design System ist jederzeit Eigentum vom Designanbieter.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und dem Designanbieter etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Design System als vertragsgemäß und frei von Mängeln.

5.4 Der Designanbieter ist bestrebt, das Design System jederzeit zur Verfügung zu stellen. Der Designanbieter kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass das Design System jederzeit verfügbar sein wird. Insbesondere kann der Designanbieter nicht für Ausfallzeiten oder Verzögerungen bei der Bereitstellung des Design Systems haftbar gemacht werden.

5.5 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Design System ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft aus dem Angebot zu entfernen.

5.6 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Design System jederzeit zu ändern oder zu modifizieren, um die Qualität und Leistung des Design Systems zu verbessern. Der Auftraggeber wird über Änderungen oder Modifikationen des Design Systems informiert. Der Designanbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Änderungen oder Modifikationen des Design Systems entstehen.

5.7 Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit zwischen dem Designanbieter und dem Auftraggeber ist die weitere Nutzung des Design Systems durch den Auftraggeber nicht gestattet. Dem Auftraggeber stehen jedoch zwei Optionen zur weiteren Nutzung zur Verfügung:

5.7.1 Eine Betreuung des Design Systems durch den Designanbieter für eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten, welche automatisch verlängert wird. Für diese Betreuung fällt ein jährlicher Wartungsbeitrag von 1750 EUR an.

5.7.2 Alternativ kann der Auftraggeber eine einmalige Ablöse von 7450 EUR leisten, wodurch ihm sämtliche Nutzungsrechte des Design Systems übertragen werden.

Bis eine dieser Optionen gewählt und die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bleibt das Design System Eigentum des Designanbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design System nicht weiter zu verwenden, bis eine Einigung erzielt und die entsprechende Option formalisiert wurde.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abonnementgebühren gemäß den vom Designanbieter festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren jederzeit zu ändern.

6.2 Der Designanbieter wird den Auftraggeber über Änderungen der Abonnementgebühren mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wenn der Auftraggeber mit den geänderten Abonnementgebühren nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Abonnementgebühren kündigen. Wenn der Auftraggeber das Abonnement nicht kündigt, gilt er als Einverständnis mit den geänderten Abonnementgebühren.

6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Designanbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Designanbieter bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abonnementgebühren in Verzug gerät.

6.5 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers hat der Designanbieter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden.

6.6 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät. Die Wiederaufnahme der Erbringung von Leistungen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der ausstehenden Abonnementgebühren.

6.7 Der Designanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine falsche Bankverbindung oder eine ungültige Kreditkarte angibt.

6.8 Der Designanbieter ist berechtigt, die Abonnementgebühren im Voraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abonnementgebühren vor dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.

6.9 Bei einer Kündigung des Abonnements durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer hat der Designanbieter Anspruch auf die Abonnementgebühren für den restlichen Zeitraum der Vertragsdauer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

7. Verwendung von Design im Abo Angebote und AGB-Akzeptanz bei Stripe-Payment

7.1 Durch das Abonnement des Designs auf DaaS erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Zahlung durch Stripe erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stripe zu akzeptieren.

7.2 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder technischen Problemen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Stripe entstehen. In diesem Zusammenhang ist der Designanbieter insbesondere nicht verantwortlich für Zahlungsverzögerungen, -stornierungen oder -rückerstattungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

8. Widerrufsrecht

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen ist, da es sich um ein Abonnement handelt, das mit dem Designanbieter vereinbart wurde.

8.1.2 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das Abonnement vorzeitig kündigt oder das Design System nicht nutzt.

9. Kündigungsrecht

9.1 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder das Design System missbräuchlich verwendet.

9.2 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, das Abonnement ordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug gerät.

9.3 Die Kündigung des Abonnements durch den Designanbieter wegen Zahlungsverzug bleibt unberührt von weiteren gesetzlichen Rechten des Designanbieters, wie beispielsweise dem Recht auf Verzugszinsen oder Schadensersatz.

9.4 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Abonnementgebühren.

9.5 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, bei einer ordentlichen Kündigung durch den Designanbieter Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber das Design System in erheblichem Umfang missbraucht hat und dadurch dem Designanbieter ein Schaden entstanden ist.

9.6 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

9.7 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Designanbieter bleibt das Recht des Designanbieters auf Schadensersatz unberührt. Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Abonnementgebühren sowie für entstandene Schäden geltend zu machen.

9.8 Der Designanbieter ist insbesondere berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder die Unterlassung von Handlungen zu erwirken, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, wie im Vertrag vereinbart, sind alle vom Designanbieter bereitgestellten Design urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Designanbieters zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.

10.2 Nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber werden sämtliche Rechte am geistigen Eigentum des Designs an den Auftraggeber übertragen. Der Designanbieter verzichtet auf alle weiteren Rechte und Ansprüche an den Designs.

10.3 Bis zur vollständigen Rechteübertragung ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Urheberrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf geistiges Eigentum des Designanbieters in den Design zu erhalten und unverändert zu lassen.

10.4 Nach der Übertragung des geistigen Eigentums darf der Auftraggeber die Marken und Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Design stehen, ohne Einschränkungen nutzen.

10.5 Jegliche Hinweise auf patentgeschützte Erfindungen, die im Zusammenhang mit dem Design genutzt werden, sind nach Übertragung des geistigen Eigentums für den Auftraggeber zur freien Nutzung zugänglich.

10.6 Bei einem Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen vor der vollständigen Übertragung des geistigen Eigentums, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

10.7 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

10.8 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafe.

11. Gewährleistung und Mängelansprüche

11.1 Der Designanbieter gewährleistet, dass die Design zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Design unverzüglich nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen und dem Designanbieter etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3 Der Designanbieter hat das Recht, die Design nachzubessern oder neu zu liefern, wenn ein Mangel vorliegt. Hierzu ist dem Designanbieter eine angemessene Frist zu setzen.

11.4 Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Design durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1 Der Designanbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine einfache Fahrlässigkeit des Designanbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Die Haftung des Designanbieters ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorausgesehen werden konnte. Der Designanbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung.

12.4 Die Haftung des Designanbieters für Schäden, die aufgrund von Datenverlusten oder Störungen des Design Systems entstanden sind, ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der entstanden wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.

12.5 Soweit die Haftung des Designanbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Designanbieters.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Designanbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designanbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

12.7 Der Designanbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.

12.8 Im Falle einer Haftung des Designanbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der Design durch den Auftraggeber entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designanbieter alle angemessenen Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um den Anspruch abzuwehren.

12.9 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs entstanden sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen oder Streiks.

12.10 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, den Betrieb der Design jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder zu ändern, wenn dies aus technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.

13. Vertragsstrafe

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Bestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Designanbieter zu zahlen.

14.2 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.3 Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafe.

14. Datenschutz

14.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Designanbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

14.2 Der Designanbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und insbesondere keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

14.3 Der Designanbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages sogenannte Auftragsverarbeiter einzusetzen. Dabei handelt es sich um Dritte, die personenbezogene Daten im Auftrag des Designanbieters verarbeiten, beispielsweise Hosting-Provider oder Zahlungsdienstleister.

14.4 Der Designanbieter wird nur solche Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sicherzustellen.

14.5 Der Designanbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Designanbieter insbesondere den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

14.6 Zu den Maßnahmen der Datensicherheit gehören insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung, die Zugangskontrolle zu den Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

14.7 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

14.8 Der Auftraggeber hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Löschung von Daten zu verlangen, soweit diese Daten nicht mehr für die vertraglich vereinbarten

15. Vertraulichkeit

15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15.3 Der Auftraggeber darf die Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich machen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers beitragen müssen.

15.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen und insbesondere sicherzustellen, dass die Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Diebstahl geschützt sind.

15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt sind oder die der Empfänger bereits kannte.

15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenlegen muss.

15.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

15.8 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Auftraggeber ist der Designanbieter berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Änderungen und Ergänzungen

17.1 Der Designanbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

17.2 Der Designanbieter ist berechtigt, die Design jederzeit aus technischen Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Der Designanbieter wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Design nach Zugang der Änderungen oder Ergänzungen weiter nutzt.

17.3 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen der Design entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

17.4 Der Designanbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen entstehen, es sei denn, die Änderungen oder Ergänzungen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designanbieters.

18.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Regelung stellt sicher, dass für den Vertrag ein einheitliches Rechtsregime gilt und gibt den Vertragsparteien eine klare rechtliche Grundlage für die Durchführung des Vertrages.

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